Anpassung der Gebührenordnung der Stadt Essen beschlossen

25.05.2022

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (25.05.) die Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) der Stadt Essen beschlossen.

Die aktuell gültige VGO der Stadt Essen vom 13.07.2018 legt die Rahmenbedingungen für die Erhebung von Gebühren für besondere Verwaltungsleistungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten fest. Die VGO wurde nun zum einen redaktionell überarbeitet, insbesondere Verweise auf andere Gesetze und Verordnungen werden dabei aktualisiert. Zum anderen wurden moderate Anpassungen bestehender Tarifstellen vorgenommen und nicht genutzte Tarifstellen wurden gestrichen: Beispielsweise gibt es im Rahmen von Genehmigungen der Baumschutzsatzung eine Erhöhung von bisher 45 Euro auf nun 50 Euro.

Darüber hinaus werden auch zwei neue Gebühren eingeführt: Für die Reservierung eines Termins zur Eheschließung mit dem Traukalender-Online im Einwohneramt wird mit der neuen VGO eine Gebühr von 20 Euro festgesetzt. Und für die Vereinbarung zur Herstellung von Grundstückszufahrten (Bordsteinabsenkung) beim Amt für Straßen und Verkehr wird nun eine Gebühr von 72 Euro eingeführt.

Die neue Gebührenordnung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Essen, frühestens ab dem 04.06.2022.

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