Unfallkommission beschließt Sofortmaßnahme für Unfallhäufungsstelle "Weidkamp" in Borbeck-Mitte

29.07.2022

Die Unfallkommission für das Stadtgebiet Essen hat in einer außerordentlichen Sitzung am Montag, 11. Juli, ein Durchfahrtsverbot für Fahrradfahrer*innen für die Straße "Weidkamp" in Fahrtrichtung Norden beschlossen. Das Verbot wird ab der Kreuzung Weidkamp / Am Ellenbogen / Hülsmannstraße gelten.

Die beschriebene Kreuzung in Borbeck-Mitte gilt seit 2017 als Unfallhäufungsstelle, da es hier vermehrt zu Verkehrsunfällen von Fahrradfahrer*innen gekommen ist. Unfallursache waren zumeist die durch die Hülsmannstraße sowie Weidkamp führenden Straßenbahnschienen, die für Radfahrer*innen die Gefahr der Einfädelung bergen. Von 2015 bis heute verunfallten im Zusammenhang mit den Straßenbahnschienen 25 Radfahrer*innen. Im Zuge dieser Unfallhäufung beschloss die Unfallkommission im Jahr 2019 die Einrichtung einer ausgeschilderten Alternativroute. Diese wurde in 2021 vollständig umgesetzt, mit einer ergänzenden Hinweisbeschilderung auf die Unfallgefahr im Kreuzungsbereich - zur besonderen Sensibilisierung des Radverkehrs. Die Unfallhäufungsstelle ist jedoch trotz der installierten Hinweisbeschilderung wiederholt auffällig. Bereits im laufenden Jahr 2022 ereigneten sich drei weitere Unfälle mit Fahrradfahrer*innen.

Sofortmaßnahme Durchfahrtsverbot

Angesichts der Gefahrenlage sieht die Unfallkommission unverzüglichen Handlungsbedarf über die bisher erfolgten Maßnahmen hinaus und veranlasst die Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für den Radverkehr. Fahrradfahrer*innen ist es damit untersagt, im Kreuzungsbereich Weidkamp / Am Ellenbogen / Hülsmannstraße in die Straße "Weidkamp“ in Fahrtrichtung Norden zu fahren.

Ab Montag, 1. August, erfolgt die Montage der Beschilderung vor Ort, die voraussichtlich zwei Tage dauern wird. Das dann gültige Durchfahrtsverbot beschränkt sich auf rund 50 Meter hinter den Kreuzungsbereich. Die Alternativroute erfolgt weiterhin über die von der Straße „Weidkamp“ abzweigende Armstraße. Radfahrer*innen, die

  • aus südlicher Richtung über die Flurstraße oder aus Borbeck-Mitte kommen, werden über die Wachtstraße auf die Armstraße geleitet, und
  • von Osten sowie Westen über die Hülsmannstraße kommen, können über diese in die Armstraße abbiegen.

Die entsprechende Aufstellung der Hinweisbeschilderung, um alle Verkehrsteilnehmer*innen frühzeitig auf die Alternativroute aufmerksam zu machen, erfolgt an allen auf die betroffene Kreuzung zuführenden Straßen- und Wegepunkten.

Weiteres Vorgehen

Das Durchfahrtsverbot dient als Sofortmaßnahme zum Schutz der Radfahrenden und zur Vermeidung weiterer – möglicherweise schwerer – Unfälle. Die Sicherheit der Radfahrer*innen hat dabei absolute Priorität. Zugleich erhielt die Ruhrbahn den Prüfauftrag, inwiefern technische Möglichkeiten bestehen, die Schienen in Kurvenlage für den kreuzenden Radverkehr sicherer zu gestalten.

Zusammensetzung und Aufgaben der Unfallkommission

Mitglieder der mehrmals im Jahr tagenden Unfallkommission sind nach einem Landeserlass zumindest die Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger und die Polizei. Darüber hinaus nehmen bei Bedarf weitere Akteure teil, beispielsweise ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde.

Bei der Sitzung der Unfallkommission am 11. Juli waren die Bezirksvertretung IV, der ADFC e.V. sowie FUSS e.V. ebenfalls beteiligt.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Unfallkommission liegt in der Identifizierung von Unfallhäufungsstellen. Gefiltert werden durch die Polizei Bereiche, in denen innerhalb eines Zeitraums von

  • einem Jahr mindestens drei Unfälle eines Unfalltyps (z.B. Auffahr- oder Abbiegeunfälle) ereignen,
  • drei Jahren mindestens drei Unfälle mit getöteten oder schwerverletzten Verkehrsteilnehmenden auftreten oder
  • drei Jahren mindestens fünf Unfälle mit zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden ereignen und mindestens leichte Verletzungen auftreten.

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Luftaufnahme des Kreuzungsbereichs Weidkamp / Am Ellenbogen / Hülsmannstraße.

Rot markiert: Kreuzungsbereich Weidkamp / Am Ellenbogen / Hülsmannstraße, ab der das Durchfahrtsverbot für Fahrradfahrer*innen gilt. Gelb markiert: Alternativroute.
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