Corona Sonderfonds Kultur 2022: Zweite Förderrunde beginnt am 1. September

17.08.2022

Die Stadt Essen geht mit dem Corona Sonderfonds Kultur in die zweite Förderrunde 2022. In engem Dialog mit den Essener Kulturschaffenden wird diese wichtige Maßnahme fortgesetzt. Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die Kunst steht nicht still. Die Förderung nimmt Impulse aus der Szene auf und ermöglicht den Erhalt von Strukturen, unterstützt neue Perspektiven und bietet in Form von Stipendien Raum für ergebnisoffene Prozesse.

Der Essener Corona Sonderfonds Kultur hat bereits in den vergangenen zwei Jahren zur Abmilderung der pandemiebedingten Auswirkungen im Kulturbereich und zum Erhalt der freien Kunst- und Kulturszene beigetragen. Auch im Jahr 2022 wurde erneut ein Corona Sonderfonds Kultur mit einem Fördervolumen von 500.000 Euro beschlossen, der zur Bewältigung der Folgen durch die Corona-Krise im Jahr 2022 vorgesehen ist. Fördermittel der zweiten Förderrunde können allerdings bis zum 31. März 2023 ausgegeben werden.

Wie kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass für die Antragstellung eine Anmeldung im Serviceportal NRW unter https://servicekonto.nrw/serviceaccount/register erforderlich ist. Alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular stehen unter www.essen.de/coronasonderfondskultur zur Verfügung.

Das Kulturamt wird nach Eingang der Unterlagen diese prüfen und zeitnah über eine Förderung entscheiden. Die Förderbeträge werden anschließend kurzfristig, bzw. je nach gewünschtem Zeitraum, ausgezahlt. Auf Basis der Rückmeldungen durch Antragstellende wird an den bewährten Fördermaßnahmen festgehalten.

Folgende Bereiche sollen mit der zweiten Förderrunde 2022 abgedeckt werden:

Wirtschaftliche Situation der freien und institutionell geförderten Kulturinstitutionen (Strukturerhalt)

Durch den Sonderfonds soll eine Teilkompensation von pandemiebedingten Einnahmeausfällen oder Mehraufwendungen ermöglicht werden, wobei das Kulturamt der Stadt Essen die individuelle wirtschaftliche Situation der freien Kulturinstitutionen berücksichtigt.

Aktuelle Auftragslage der freien Kulturszene (Projekte "Neue Perspektiven")

Durch die Pandemie waren und sind Künstler*innen gezwungen, bestehende Arbeits- und Produktionsweisen zu hinterfragen und zu adaptieren. Es ergeben sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten sowohl für neue Projekte, Formate oder Kooperationen (ggf. in digitaler Form), als auch für Produktionen und Ankäufe. Förderfähig sind beispielsweise CD- oder Videoproduktionen, Theater- oder Tanzproduktionen, Autorenhonorare oder Ankäufe im Bereich Bildende Kunst.

Künstlerisches Schaffen unter veränderten Rahmenbedingungen (Stipendien "Weiter.Denken.Planen")

Künstlerische Arbeit findet nicht nur im Moment einer Aufführung, eines Konzertes oder während einer Ausstellung statt: Sie ist prozesshaft. Durch Stipendien für alle Kunstsparten, beispielsweise für Recherchephasen, Konzeptions-, Präsentations- und Formatentwicklungen oder Reflexionsprozesse soll dies sichtbar gemacht und anerkannt werden. Es stehen Zuwendungen in Höhe von je 4.000 Euro für einen Zeitraum von je drei Monaten zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Wahrnehmung des Stipendiums ist bis zum 31.03.2022 frei wählbar.

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