Abgabe der Grundsteuererklärung noch bis zum 31. Oktober möglich

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen appelliert an Eigentümer*innen

07.09.2022

In wenigen Wochen, am 31. Oktober, endet für Grundstückseigentümer*innen die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, auch Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts oder Feststellungserklärung genannt. Eine Grundsteuererklärung muss für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft abgeben werden. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) appelliert an alle Eigentümer*innen, die Grundsteuerklärung baldmöglichst beim Finanzamt abzugeben.

Möglichkeiten zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Bereits im Mai und Juni dieses Jahres haben Eigentümer*innen von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben des Finanzamtes erhalten, mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen, wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden. Sollte das Schreiben nicht angekommen sein, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal unter www.grundsteuer.nrw.de abgerufen werden.

Die Grundsteuererklärung kann digital zum Beispiel über das Portal ELSTER unter www.elster.de abgegeben werden. Sollte eine Online-Abgabe nicht möglich sein, erhalten Bürger*innen Vordrucke in Papierform beim Finanzamt. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline der Finanzämter Essen-NordOst und Essen-Süd ist unter der Rufnummer 0201 18941959 zu erreichen.

Serviceangebote der Finanzverwaltung

Eigentümer*innen finden alle wichtigen Informationen auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de, auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Die Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es auf der Informations-Plattform Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümer*innen durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Zudem sind Checklisten für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreicher Katalog mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

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