Verstärkte Kontrollen der Anmeldungen zur Hundesteuer in Essen

19.09.2022

In Essen sind rund 26.000 Hunde offiziell zur Hundesteuer angemeldet. Alle Essener Hundehalter*innen sind dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Da erfahrungsgemäß einige Hundehalter*innen dieser Pflicht nicht nachkommen, kann von einer hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden.

Aus diesem Grund wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Essen in den kommenden Wochen verstärkt Halter*innen, Hunde und vor allem deren Steuermarken im Rahmen ihres Streifendienstes kontrollieren. Auf Verlangen sind Hundehalter*innen dazu verpflichtet, die aktuell gültige Steuermarke den Beauftragten der Stadt Essen vorzuzeigen.

Ohne Anmeldung droht Bußgeld

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Essen fließen. Mit der Hundesteuer wird vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde zu begrenzen. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Stadt Essen geahndet werden kann. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde.

Aufruf an alle Hundehalter*innen zur Anmeldung ihres Hundes

Den Hundehalter*innen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, soll nun die Gelegenheit gegeben werden, diese nachzuholen. Zwar muss die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden. Es wird jedoch zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen.

Mit den vermehrten Kontrollen soll zum einen die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde verringert werden. Zum anderen soll im Interesse pflichtbewusster Hundehalter*innen, die der Hundesteuerpflicht nachkommen, der Steuergerechtigkeit nachgegangen werden. Interessierte finden die Hundesteuersatzung der Stadt Essen in dem PDF (siehe rechts).

Die An- und Abmeldung des Hundes in Essen kann schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt Essen erfolgen. Den Zugang zum Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema Hundesteuer finden Interessierte auf www.essen.de/hundesteuer. Zudem kann dort die Hundesteuersatzung der Stadt Essen aufgerufen werden.

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