Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck: Bundes-Fördermittel beantragt

Rat beschließt Teilnahme am Projektaufruf "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

28.09.2022

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (28.09.) beschlossen, für den geplanten Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck Fördermittel des Bundes zu beantragen.

Das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" hält Fördermittel in Höhe von 476 Millionen Euro für Projekte von Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Gefördert werden sollen demnach für den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevante Projekte, die zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor "Gebäude" beitragen und den energetischen Anforderungen zur Absenkung von Treibhausgasemissionen beitragen. Eine vorbildhafte Nachhaltigkeit sowie Barrierefreiheit sind ebenfalls vorzulegen.

Zum Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck

Im Jahr 2020 wurden die Beschlüsse zum Neubau des Hallenbads Essen-Borbeck als Ersatzbau für das über 50 Jahre alte Bad an der Vinckestraße unter Auswahl der "Planungsvariante 3" getroffen. Auf der ehemaligen Sportanlage an der Germaniastraße entstehen nun ein Schwimmbad mit Sport- und Lehrschwimmbecken, ein Sportzentrum sowie eine Turnhalle zusammen mit dem geplanten Mehrgenerationenquartier, inklusive einer Kita. Am 12. Mai 2021 hat der Rat der Stadt die entsprechende Finanzierung beschlossen.

Die beschlossene "Planungsvariante 3" sieht in Bezug auf das Raumkonzept unter anderem einen Eingangsbereich mit externer Gastronomie, Photovoltaikanlage auf den Dachflächen zur Verbesserung der CO2-Bilanz, einen Umkleide- und Sanitärbereich für die Badegäste, ein 25-Meter-Schwimmerbecken mit sechs Bahnen, eine Sprunganlage sowie ein Lehrschwimmbecken mit 100 Quadratmetern Wasserfläche und einem Hubboden für Schwimmlernangebot vor. Außerdem ist ein Sport- und Gesundheitszentrum für Gerätetraining und Kursangebote sowie eine Gymnastikhalle und ein Kraftraum vorgesehen.

Weiteres Vorgehen

Zum Eintritt in das Antragsverfahren ist in der ersten Phase die Einreichung einer Projektskizze erforderlich. In einer zweiten Phase werden nach Projektauswahl die zu fördernden Kommunen gegen Ende des Jahres durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Beantragung der Fördermittel beauftragt. Hierfür ist dann erneut die Beteiligung der politischen Gremien erforderlich. Ein möglicher Zuwendungsbescheid wird im Laufe des Jahres 2023 erteilt.

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