Verwaltung legt Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung vor – Rat beschließt Schaffung von Schulraum für Sofortbedarfe

30.11.2022

Der Rat der Stadt Essen hatte im Februar 2022 die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans der Stadt ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses wurde in der heutigen (30.11.) Ratssitzung eingebracht.

Nach Jahren rückläufiger Schülerzahlen ist seit 2015 wieder ein kontinuierlicher Aufwärtstrend hinsichtlich der Schülerzahlen in der Primarstufe und den Sekundarstufen I und II zu beobachten. Ursachen hierfür sind nicht nur die steigenden Geburtenzahlen, sondern auch der Zuzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus dem In- und Ausland.

Organisatorische Maßnahmen, wie die multifunktionale Nutzung von Schulräumen, reichen nicht mehr aus, um allen Schüler*innen ausreichend Schulplätze und ausreichende Fachräume anbieten zu können. Spätestens mit dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 und der vollständigen Rückkehr zum G9-Unterricht an den Gymnasien zum Schuljahr 2026/2027 wird deutlich, dass die jetzigen Schulgebäude räumlich zu klein sind.

Obwohl die Verwaltung seit vielen Jahren an der Umsetzung unterschiedlicher Schulbauprojekte arbeitet, die alle das Ziel haben, ausreichend Schulplätze zur Verfügung zu stellen, zeigen die Schulentwicklungspläne Bände 1 – 3 deutlich, dass die bisher umgesetzten und geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den quantitativen und qualitativen Bedarf an Schulraum in Essen decken zu können. Durch den steten Zuzug, unter anderem auch durch Flüchtlingskinder, wird diese Situation aktuell weiter verschärft und zwingt zu einer Ausweitung des bisherigen Schulbauprogramms und zu einer Beschleunigung in der Umsetzung.

Die durch Ratsbeschlüsse zu den Schulentwicklungsbänden 1 - 3 vom Grundsatz her anerkannten Bedarfe ergeben folgende Ausweitung des bestehenden Schulbauprogrammes:

  • 62 Erweiterungen im Bestand (an 39 Grundschulen, 21 weiterführenden Schulen, 2 Berufskollegs)
  • 8 Neubauten im Bereich der Grundschule (plus die Grundschulen Tiegelschule und Grundschule Mintarder Weg, die sich schon in der Umsetzung befinden)
  • 1 Neubau einer Förderschule
  • 1 Neubau einer Realschule (vierzügig)
  • 2 Neubauten von Gymnasien (vierzügig)
  • 2 Neubauten von Gesamtschulen (fünf- und sechszügig)
  • 3 Neubauten von Berufskollegs
  • 6 Umbauten Berufskollegs

Umsetzungskonzept

Die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung ist ein gesamtstädtisches Thema, das in vielen Bereichen der betroffenen Geschäftsbereiche und Fachbereiche umfangreiche zusätzliche Aufgaben auslöst. Das Umsetzungskonzept zeigt die bereits angelaufene Grundlagenermittlung, auf deren Basis beschrieben wird, welche konkreten, weiteren Schritte zu berücksichtigen und zu prüfen sind, bevor eine abschließende bauliche Umsetzungsplanung starten kann. Zudem stellt das Konzept vor, welche Beschleunigungsprozesse genutzt werden können, um zeitoptimiert Schulplätze zu schaffen.

Für eine bauliche Umsetzung der Bedarfe der Schulentwicklungsplanung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deckung der Personalbedarfe
  • Einführung eines 5-Säulen-Modells zur Erhöhung der Kapazitäten im Hochbau
  • Finanzierung und Mittelbereitstellung
  • Verfügbarkeit von Baugrundstücken
  • Standortabhängige Reduzierung der Anforderungen/Raumbedarfe der Schulbauleitlinie
  • Neuausrichtung der Priorisierung aller städtischer Hochbaumaßnahmen gemäß Gesamtmaßnahmenliste der Immobilienwirtschaft
  • Optimierung städtischer Verwaltungsverfahren (Dienstanweisungen zum Vergaberecht, Gremienbeteiligung)

Ziel der Schulentwicklungsplanung und des Umsetzungskonzeptes ist es, den Schüler*innen sowie den Lehrkräften die notwendigen Lern- und Lehrbedingungen zu bieten. Nur wenn die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind, lässt sich der Anspruch der Stadt Essen als Schulträger, die erforderlichen Gebäude und Sachmittel für ein leistungsfähiges Schulsystem zur Verfügung zu stellen, umsetzen.

Dieses Ziel ist bei allem Einsatz der Mitarbeitenden aktuell nicht leistbar und die Schulentwicklungsplanung nicht vollumfänglich umsetzbar. Nur wenn die beschriebenen Voraussetzungen geschaffen werden, lassen sich langfristig die nötigen

Schulraumbedarfe schaffen, die es ermöglichen, den Kindern und Jugendlichen die Voraussetzungen für eine optimale Förderung zu geben. Auf dem Weg dahin werden zielgerichtete Lösungsansätze von Seiten des Schulträgers aber auch der gesamten Schulfamilie notwendig sein.

Schaffung von Schulraum für Sofortbedarfe

Für die Sicherstellung der ersten dringenden Schulraumbedarfe beabsichtigt die Verwaltung, Systemcontainer als Interims-Schulpavillons zu beschaffen. Der Rat sprach sich in seiner heutigen Sitzung (30.11.) dafür aus.

Da klassische Modulbauten und feste Baukörper weder planerisch noch in der baulichen Umsetzung zum neuen Schuljahr fertig gestellt werden können, wird sowohl im Grundschulbereich als auch im Bereich der weiterführenden Schulen schnellstmöglich Schulraum benötigt. Bis zur Realisierung der neu zu schaffenden Schulräume aus der Schulentwicklungsplanung muss daher in einem ersten, schnellstmöglichen Schritt Schulraum über Systemcontainer zur Verfügung gestellt werden.

Unabhängig von den konkreten Standorten soll die Verwaltung dadurch frühzeitig in die Lage versetzt werden, externe Planer und Projektsteuerer zu beauftragen sowie durch Marktabfragen Containerkontingente frühzeitig zu sichern. Parallel wird die Projektvorbereitung für die Einzelmaßnahmen mit Festlegung der Schulstandorte, Systembeschreibung für die Marktabfragen und Aufgabenbeschreibung für die Planung durchgeführt.

Ziel ist es, möglichst kurzfristig bis zum Schuljahresbeginn 2023/2024 an etwa zehn Standorten die dringendsten Schulraumbedarfe zu decken. Auf Basis der Erfahrungswerte bei vorangegangenen Containermaßnahmen werden die Bau- und Planungskosten je Standort mit brutto 1,1 Millionen Euro eingeschätzt. Für die ersten beabsichtigten Anschaffungen ist mit Stand heute von rund 11 Millionen Euro auszugehen.

Ausblick

Über die ersten konkreten Umsetzungsschritte zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung insgesamt wird die Verwaltung im Frühjahr 2023 berichten.

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