Kunstpreise CityARTists 2023 werden wieder ausgeschrieben

Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023

09.01.2023

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit der Stadt Essen und weiteren Mitgliedsstädten für das Jahr 2023 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler*innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-) Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie aus. Die Förderung hat eine Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler*in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler*innen aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Neben Essen nehmen folgende Mitgliedsstädte daran teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.

Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler*innen Ü50

Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler*innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben.

Künstler*innen, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträger*innen können sich nicht erneut bewerben.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts / des Kulturbüros der jeweiligen Stadt eine Künstlerin oder einen Künstler aus und schlägt sie oder ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.

Zur Bewerbung

Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: Künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin oder des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt/Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen.

Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2023 bekannt gegeben.

Bewerber*innen richten ihre Bewerbung bitte an das Kulturamt der Stadt Essen (kulturamt@essen.de, Pferdemarkt 6, 45127 Essen).

Alle Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite www.cityartists.de.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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