Erdbeben Türkei Syrien – Verpflichtungserklärungen in der kommunalen Ausländerbehörde

17.02.2023

Türkische und syrische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Der Antrag für ein Visum muss bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Im Rahmen der Beantragung eines Visums muss unter anderem die Finanzierung des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise aus Eigenmitteln oder durch eine förmliche Einladungs- und Verpflichtungserklärung erfolgen. Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort der einladenden Person abgegeben werden. Notfalltermine können über die Hotline des ServiceCenters gebucht werden: 0201 88-38883. Das ServiceCenter ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen zu den Verpflichtungserklärungen entnehmen Sie der Internetseite der Stadt Essen.

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