Osterfeuer in Essen - Ordnungsamt der Stadt Essen erinnert an Bestimmungen

29.03.2023

Das Ordnungsamt der Stadt Essen macht kurz vor den Osterfeiertagen auf die Regeln für die bevorstehenden Osterfeuer aufmerksam. Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz verboten. Ausgenommen hiervon sind Brauchtumsfeuer, zu denen auch Osterfeuer zählen, die der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.

Werden bestimmte Regeln beachtet und niemand belästigt, dürfen Osterfeuer am Karsamstag oder am Ostersonntag durchgeführt werden. Glaubensgemeinschaften, Vereine und Organisationen können dazu Veranstaltungen ausrichten, die öffentlich und für jeden zugänglich sind. In diesem Falle ist diese Veranstaltung inklusive des Osterfeuers bei der Koordinierungsstelle Veranstaltungen beim Amt für Straßen und Verkehr anzumelden. Weitere Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen unter Koordinierungsstelle Veranstaltungen - Serviceportal Stadt Essen

Zu beachten ist, dass eigene kleine Osterfeuer im Garten nicht erlaubt sind, denn seit August 2008 gilt für Essen ein Luftreinhalteplan, der umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. Gerade während der Ostertage werden außergewöhnlich hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Hohe Luftbelastungen können bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen wie zum Beispiel Asthmatikern zu starken gesundheitlichen Problemen führen.

Bei einem Osterfeuer dürfen nur Materialien verbrannt werden, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, wie zum Beispiel trockenes, unbehandeltes Holz oder trockener abgelagerter Gartenschnitt. Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren. Wenn die Feuerstelle schon längere Zeit liegt, sollte sie umgeschichtet werden, damit Kleintiere wie Igel vertrieben werden. Das Osterfeuer sollte ausreichenden Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen sowie anderen brennbaren Materialien haben.

Das Feuer muss während der gesamten Brenndauer von mindestens einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden und darf nur so groß sein, dass es jederzeit vom Laien beherrschbar bleibt und gelöscht werden kann. Rasch eingreifen kann man im Notfall zum Beispiel leichter, wenn ein fertig angeschlossener Gartenschlauch bereit liegt. Bei aufkommendem starkem Wind muss das Feuer gelöscht beziehungsweise darf gar nicht erst entzündet werden.

Für weitere Fragen zum Thema Osterfeuer stehen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0201 88-32109, 0201 88-32110, 0201 88-32111, 0201 88-32112, 0201 88-32113 und 0201 88-32150 zur Verfügung.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen