Ab 1. Juli: Förderung von energetischen Modernisierungen geplant

02.05.2023

Um die Modernisierungsrate von Gebäuden im Essener Stadtgebiet zu steigern, soll ab 1. Juli ein Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden an den Start gehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sprach sich in seiner heutigen Sitzung (02.05.) für die Umsetzung aus. Der Rat der Stadt Essen entscheidet voraussichtlich am 17. Mai über die Durchführung des Förderprogramms. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP).

Mit dem städtischen Förderprogramm sollen so ab 1. Juli Modernisierungsmaßnahmen vor allem im Bereich der Heizungstechnik und Gebäudehülle unterstützt werden. Im Bereich der Heizungstechnik wird die Optimierung, der Austausch sowie die Erneuerung von Heizungssystemen und der damit verbundene Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Bei energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden werden unter anderem die Dämmung an Dächern, Fassaden oder Kellerdecken, der Austausch von Fenstern und Hauseingangstüren oder der Einsatz von gedämmten Rolladenkästen gefördert. Wichtig ist, dass ausschließlich nachhaltige Baustoffe und Heizungssysteme ohne fossile Energieträger förderfähig sind. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeinnützige Organisationen aber auch Stiftungen und Vereine.

Beim Austausch und der Optimierung des Heizungssystems liegt die Fördersummer für eine Wärmepumpe beispielsweise bei 2.000 Euro oder bei 1.500 Euro für eine Biomasseanlage. Die Dämmung eines Daches oder der Außenfassade kann mit 40 Euro pro Quadratmeter gefördert werden und der Einbau eines gedämmten Rolladenkastens beispielsweise mit 40 Euro pro Stück.

Für das Jahr 2023 sind insgesamt rund 1,73 Millionen Euro städtische Mittel im Haushalt der Stadt Essen für die Förderrichtlinie eingeplant. Nach Möglichkeit soll das Förderbudget für dieses Jahr aber mithilfe von Drittmitteleinnahmen um weitere 2 Millionen Euro auf dann insgesamt rund 3,73 Millionen Euro erhöht werden. Da das Förderprogramm bis voraussichtlich zum Jahr 2030 fortgeführt werden soll und der Sanierungsrate gesteigert werden muss, um die Klimaziele der Stadt Essen zu erreichen, wird eine Anpassung des Fördervolumens ab dem Jahr 2024 empfohlen. Da die aktuell zum Beschluss vorliegende Förderrichtlinie bis einschließlich 31. Dezember gültig ist – oder so lange, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist – soll im vierten Quartal dieses Jahres eine angepasste Förderrichtlinie für das Jahr 2024 in die politischen Gremien eingebracht werden.

Das Förderverfahren soll ausschließlich online erfolgen und mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie pünktlich zum 1. Juli freigeschaltet werden. Die Federführung des Förderprogramm liegt bei der Grüne Hauptstadt Agentur, die zur Abwicklung eine Stelle eingerichtet hat.

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen, über die der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 17. Mai entscheiden wird, ist im Ratsinformationssystem der Stadt Essen abrufbar (siehe rechts). Darin nachgelesen werden können auch alle wichtigen Aspekte rund um die Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen, das Verfahren sowie Förderhöhen.

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