Fällung von Risikobäumen

Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen um

08.05.2023

Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (08.05.) acht Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Zudem werden an den Außengrenzen des städtischen Waldes, z.B. zu Straßen, Radrouten, Bahnlinien oder der Bebauung, vom Gutachter erkannte von Bäumen ausgehende Gefahren beseitigt.

Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

Unter den Risikobäumen ist dieses Mal auch ein stattlicher Silberahorn im Stadtgarten, der eine Vielzahl an Schädigungen aufweist, wie eingefaulte Bereiche mit zugehöriger Totholzbildung an Starkästen der Oberkrone, starke nekrotische Bereiche die den Stamm zu ca. 50 Prozent umlaufen sowie eine massive Einfaulung im statisch stark beanspruchten Stammkopfbereich unter maßgeblicher Beteiligung eines holzzersetzenden Pilzes. Die Verkehrssicherheit des Silberahorns kann mittels fachlicher Baumpflegemaßnahmen nicht wiederhergestellt werden.

Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort und der Fällgrund hervorgehen.

Zu den Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und ist im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

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