Förderung von energetischen Modernisierungen soll nach Zustimmung des Rates am 1. Juli starten

17.05.2023

In seiner heutigen (17.05.) Sitzung hat sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, ein Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden umzusetzen. Ab 1. Juli werden so Modernisierungsmaßnahmen vor allem im Bereich der Heizungstechnik und Gebäudehülle finanziell unterstützt. Das Förderverfahren soll ausschließlich online erfolgen.

Insgesamt steht für das Jahr 2023 eine Summe von rund 1,73 Millionen Euro in Form von städtischen Mitteln zu Verfügung, die nach Möglichkeit durch Drittmitteleinnahmen um weitere 2 Millionen Euro auf dann insgesamt rund 3,73 Millionen Euro erhöht werden sollen.

Gefördert werden können im Bereich der Heizungstechnik beispielsweise die Optimierung, der Austausch sowie die Erneuerung von Heizungssystemen und der damit verbundene Einsatz von erneuerbaren Energien. Bei energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden werden unter anderem die Dämmung an Dächern, Fassaden oder Kellerdecken, der Austausch von Fenstern und Hauseingangstüren oder der Einsatz von gedämmten Rolladenkästen gefördert. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeinnützige Organisationen aber auch Stiftungen und Vereine.

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen ist im Ratsinformationssystem der Stadt Essen abrufbar (siehe rechts). Darin sind alle wichtigen Aspekte rund um die Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen, das Verfahren sowie Förderhöhen dargestellt.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen