Städtischer Zuschuss für vereinseigene Sportstätten beschlossen

20.06.2023

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hat in seiner heutigen (20.06.) Sitzung den zusätzlichen Zuschuss für drei vereinseigene Sportstätten beschlossen.

Der Ausschuss hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 18. April mit Bauzuschüssen für vereinseigene Sportstätten befasst. Hierzu liegen weitere Anträge vor, die auf Grundlage der städtischen Sportförderungsrichtlinien sowie hinsichtlich der Höhe der zuschussfähigen Gesamtkosten geprüft und genehmigt wurden.

Demnach erhält die Tennisabteilung des TuS 84/10 e.V. 6.835,18 Euro für die Instandsetzung der Heizungsanlage. Der MTG Horst 1881 e.V. darf sich über 24.822,44 Euro für die Errichtung einer Le Parkour-Anlage sowie die Erweiterung der Outdoor-Fitnessanlage freuen. Der Kettwiger Tennisgesellschaft e.V. erhält zudem 31.360,78 Euro für die Erneuerung des Tennishallenbodens.

Es handelt sich um Maßnahmen, die nicht aus dem Landesprogramm "Moderne Sportstätten 2022" gefördert werden, sodass die Antragsteller nur den klassischen städtischen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten erhalten. Ausgenommen hiervon ist der Zuschuss für den MTG Horst 1881 e.V., der anstelle der möglichen 40-Prozent-Förderung nur einen Zuschuss in Höhe von 18,6 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten erhält. Die prozentuale Reduzierung der Förderung erfolgt, da der Verein für die Maßnahme neben dem städtischen Zuschuss Landesmittel in Höhe von 56,4 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten erhält und die Summe der prozentualen Förderung durch öffentliche Zuschussgeber gemäß der Sportförderrichtlinien 75 Prozent nicht übersteigen darf.

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