Stellungnahme der Stadt Essen zum angekündigten geplanten Vorgehen der Autobahn GmbH

17.07.2023

Die Stadtverwaltung wurde durch den Bundesbetrieb Autobahn GmbH über anstehende Maßnahmen auf Essener Stadtgebiet informiert. Auf Weisung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll eine Verkehrssicherungsmaßnahme auf der Autobahn A40 im Abschnitt zwischen Frohnhausen und Zentrum durchgeführt werden. Aufgrund der konstant hohen Messwerte im Rahmen der Luftreinhalteplanung an der Messstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an der Kruppstraße soll es in diesem Bereich zu Einschränkungen für den Autoverkehr kommen, um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern. Die Belastungen durch Stickstoffdioxid (NO2) lagen nach Auswertung der Messungen des LANUV im vergangenen Jahr zum Großteil unterhalb des Grenzwertes von 40 µg/m³. Einzig die Messstelle an der Autobahn A40, in Höhe der Kruppstraße 117, lieferte ein Jahresmittel von 45 µg/m³.

Geplant sei nun, dass es auf dem Streckenabschnitt der A40, auf dem bereits ein Tempolimit mit 80 km/h gilt, die zulässige Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert werden soll. Seitens der Stadt Essen wird die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung auf der A40 im Bereich Holsterhausen grundsätzlich unterstützt. In mehreren Besprechungen mit den Umweltbehörden, der Bezirksregierung Düsseldorf und des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden verschiedene Maßnahme und Maßnahmenbündel diskutiert. Dazu gehörte unter anderem die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A40 von heute 80 km/h auf 60 km/h, die aus Sicht der Stadtverwaltung im Gegensatz zu anderen Maßnahmen weiter verfolgt werden kann.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 17. Juli bis 21. August auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen). Der Entwurf ist auch bei der Stadt Essen, Umweltamt, Zimmer 2.01, Natorpstraße 27, 45139 Essen und der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen. Anmerkungen zum Entwurf, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen sollen, müssen schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf, unter dem Aktenzeichen Az: 53.01.62-Ruhr West-37, bis spätestens 4. September eingehen. Auf elektronischem Wege kann die Stellungnahme unter anderem durch eine E-Mail an die Adresse luftreinhaltung@brd.nrw.de. abgegeben werden. Das Inkrafttreten des endgültigen Luftreinhalteplans wird gesondert bekannt gemacht.

Detaillierte Angaben zur Auslegung der Dokumente finden Interessierte unter: https://www.brd.nrw.de/services/bekanntmachungen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen