Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung vom Rat beschlossen

27.09.2023

Der Rat hat heute (27.09.) den Entwurf der Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung in Essen-Stadtwald beschlossen.

Gemäß der Erhaltungssatzung wird der Geltungsbereich der Eyhofsiedlung im Norden durch die Eschenstraße, im Osten durch den Bussardweg und die Habichtstraße, im Süden durch die Angerstraße und im Westen durch die Ahornstraße umgrenzt. Innerhalb dieses rund 11,5 Hektar großen Geltungsbereichs wird nun mit der Satzung die städtebauliche Eigenart der Eyhofsiedlung auf Grund der einzigartigen städtebaulichen Gestalt erhalten bleiben. So sind der Rückbau, die Änderungen, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen, die das äußere Erscheinungsbild der Eyhofsiedlung verändern, genehmigungspflichtig.

Die Satzung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.

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