Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Oktober 2023

27.09.2023

Die Hundesteuersatzung der Stadt Essen soll zum 1. Oktober geändert werden. Das hat der Rat der Stadt Essen in seiner heutigen (27.09.) Sitzung beschlossen. Mit dieser Änderung soll die Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Hunde bezogen werden, die im Rettungsdienst sowie bei Jägerinnen*Jägern eingesetzt werden.

Durch die Änderung der Hundesteuersatzung wird die Steuerermäßigung für Halter*innen von Hunden, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, in eine Steuerbefreiung umgewandelt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Rettungs- oder Suchhunde zur Unterstützung der behördlichen Sicherheits- und Rettungskräfte ständig eingesetzt werden. Zudem müssen sie die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüferinnen*Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.

Zur Verbesserung der Jagd- oder Forstaufsicht im Gebiet der Stadt Essen wird die Befreiung für die dort eingesetzten Hunde nicht mehr an das Beschäftigungsverhältnis der Hundehalter*innen gekoppelt. Mit dieser Änderung der Hundesteuersatzung wird die Befreiung von der Hundesteuer somit auch Jägerinnen*Jägern bewilligt, die hauptsächlich im Gebiet der Stadt Essen tätig sind und deren Einsatz im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt Essen erfolgt. Nachzuweisen ist dies durch Vorlage des Dienstausweises der Stadt Essen.

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner Juni-Sitzung die Prüfung der Verwaltung zur möglichen Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie von Jagdgebrauchshunden zur Kenntnis genommen und dem gemeinsamen politischen Antrag auf Anpassung der Satzung zum 1. Oktober zugestimmt. Weitere Informationen zur Hundesteuer der Stadt Essen sind auf www.essen.de/hundesteuer zu finden.

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