Anpassung des Vertrags mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V.

27.09.2023

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (27.09.) Sitzung die Verwaltung beauftragt, den Vertrag mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. anzupassen. Im Rahmen des Vertrages vom 28. Dezember 2015 wird die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sowie der Betrieb der Tierkörpersammelstelle mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. als Auftragnehmer geregelt.

Die aktuelle Ausgangssituation

Der Tierschutzverein Groß-Essen e.V. ist Betreiber des Albert-Schweizer-Tierheims an der Grillostraße 24 im Essener Nordviertel. Da die Stadt Essen, wie die überwiegende Zahl aller Städte, über kein städtisch betriebenes Tierheim verfügt, ist der Tierschutzverein damit beauftragt, die grundsätzlich der Stadt Essen obliegenden Pflichtaufgaben aus dem Fundrecht und dem Gefahrenabwehrrecht wahrzunehmen. Die konkreten Aufgaben sind in dem Vertrag über die Unterbringung und angemessene Versorgung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren sowie dem Betrieb der Tierkörpersammelstelle geregelt. Dazu zählen zum Beispiel die Aufnahme, Verwahrung, Pflege und Versorgung von Fundtieren, die Aufnahme von Tieren aus behördlichen Sicherstellungen (Verwahrtiere) sowie der Betrieb einer Seuchenstation und Kleintierkörpersammelstelle. Für die Ausführung dieser Aufgaben erhält der Tierschutzverein derzeit einen vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag in Höhe von 550.000 Euro pro Jahr, der quartalsweise ausgezahlt wird. Dieser Betrag wurde seit 2016 nicht erhöht.

Verschiedene Faktoren, wie etwa die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum 1. November 2022, steigende Lohn- und Energiekosten, rückläufige Einnahmen durch Spenden und Erbschaften sowie die Zunahme von alten, kranken und verhaltensauffälligen Tieren und damit einhergehend einer längeren Verweildauer machen eine Kostenerstattung notwendig.

Neue Rahmenbedingungen des Vertrags

Für das Jahr 2023 zahlt die Stadt Essen an den Tierschutzverein, zusätzlich zu dem bisher vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag in Höhe von 550.000 Euro, weitere 300.000 Euro. Diese wurden bereits im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der bereits vom Rat der Stadt Essen genehmigten 100.000 Euro, ergibt sich somit für das Jahr 2023 insgesamt ein Betrag in Höhe von 950.000 Euro.

Ab dem Jahr 2024 wird zunächst ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 950.000 Euro brutto vereinbart, der quartalsweise ausgezahlt wird. So soll die Planbarkeit der Einnahmen für den Tierschutzverein sichergestellt werden. Zusätzlich sollen die weiteren Kostenentwicklungen evaluiert und analysiert werden, um den tatsächlichen Kostenaufwand des Tierschutzvereins Groß Essen e.V. zu ermitteln. Die Anpassung des Vertrages gilt mit einer Laufzeit von drei Jahren.

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