Fördermittel für Innenstadt eingeworben

Rund 1,16 Millionen aus Nachfolge-Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW"

21.03.2024

Die Essener Innenstadt wurde beim neuen Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW mit rund 1,16 Millionen Euro berücksichtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat in seiner heutigen (21.03.) Sitzung die Vergabe der Mittel und den Sachstand des vorherigen Förderprogramms "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW" zur Kenntnis genommen.

Der größte Teil der Fördermittel steht in den kommenden Jahren im "Verfügungsfonds Anmietung" zur Verfügung. Die EMG - Essen Marketing GmbH hat bereits zum Ende des Jahres 2023 mit den Vorbereitungen für die kommende Förderperiode begonnen. Es ist weiterhin beabsichtigt, dass die eingereichten Bewerbungen und Konzepte von einer Jury anhand von vereinbarten Kriterien bewertet werden, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommt. Im Fall eines positiven Juryvotums soll dann ein geeignetes zur Verfügung stehendes Ladenlokal für das jeweilige Konzept gefunden werden.

Zudem stehen Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des Stadtmarketings in Zusammenarbeit mit der EMG zur Verfügung. Derzeit laufen Überlegungen, welche konkreten Projekte über die Förderung umgesetzt werden sollen. Unter anderem ist die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs für die Essener Innenstadt unter Beteiligung der Öffentlichkeit geplant.

Reallabor Willy-Brandt-Platz

Für die Umsetzung des Reallabors am Willy-Brandt-Platz stehen grundsätzlich erneut Fördermittel zur Verfügung. Die Durchführung des Reallabors im laufenden Jahr ist jedoch aufgrund der aktuell laufenden Bauarbeiten für den künftigen "Königshof" im ehemaligen Galeria Kaufhof-Gebäude und den damit verbundenen Eingriffen in den Willy-Brandt-Platz nicht möglich. Die für das Reallabor notwendige Platzfläche wird voraussichtlich bis September 2024 nicht zur Verfügung stehen, sodass eine Umsetzung in 2025 aktuell geprüft wird.

Für die Mittelzentren Steele, Borbeck und Altenessen sowie für das Südostviertel konnten aufgrund des ausgeschöpften Finanzvolumens des Förderprogramms keine Fördermittel eingeworben werden.

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW

In der Innenstadt wurden 2023 acht Ladenlokale auf der Limbecker Straße über das Sofortprogramm angemietet. Mit den Anmietungen konnte die Gesamtsituation der Limbecker Straße stabilisiert werden. Die erhoffte Anstoßwirkung ist zumindest bei einigen Konzepten geglückt, sodass ein Teil der geförderten Konzepte auch über den Förderzeitraum hinaus im Ladenlokal oder an einem anderen Standort in der Essener Innenstadt erhalten bleiben. Ergänzend wurden verschiedene kleinteilige Maßnahmen, beispielsweise der "XXXL-Sandkasten" am Burgplatz, "Blumenampeln" und weitere Grün-Elemente, umgesetzt.

In den Mittelzentren und dem Südostviertel konnte nur in einem geringen Umfang Anmietungen umgesetzt werden. In Borbeck konnten während des Förderzeitraums keine Anmietungen realisiert werden, in Steele drei sowie im Südostviertel eine. Im Bereich des Stadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit wurde beispielsweise im Südostviertel ein Fotowettbewerb durchgeführt und ein Kalender mit den eingereichten Bildern entworfen sowie für Steele ein Imagefilm produziert. In Altenessen und im Südostviertel konnten zwei begrünte Sitzinseln über das Förderprogramm finanziert werden, die auch in den kommenden Jahren den öffentlichen Raum aufwerten.

Zum Hintergrund

Die Stadt Essen hat sich am Förderaufruf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" beteiligt und Förderanträge für die Essener Innenstadt, die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie für das Südostviertel eingereicht. Das Förderprogramm ist die Nachfolge des „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren (2021-2023)". Insgesamt werden im Zuge dieses neuen Förderprogramms Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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