Umweltamt appelliert an Hauseigentümer*innen Gebäudebrüter in der Stadt zu schützen

22.04.2024

Mit dem Beginn des Frühlings und den damit verbundenen wärmeren Temperaturen kommen Gebäudebrüter wieder vermehrt in den Städten vor. Dabei handelt es sich um Vögel, die ein Gebäude als Brutplatz wählen. Neben Mauerseglern und Schwalben gehören dazu auch ganzjährig hausbewohnende Arten wie Spatzen und Fledermäuse. Durch energetische Sanierungen an Gebäuden werden oft unwissentlich Brutquartiere zerstört. Ein Rückgang der Populationen ist die Folge. Auch wenn Sanierungen an alten Wohngebäuden zur Wärmeersparnis beitragen und somit wichtig für den Klimaschutz sind, so benötigen Spatzen und Co. für ihre jährliche Brut kleine Nischen an den Gebäuden. Gerade die hausbewohnenden Arten sind sehr standorttreu und bevorzugen jedes Jahr das altbewährte Nest beziehungsweise Quartier. Das Umweltamt der Stadt Essen appelliert daher an alle Hauseigentümer*innen, Gebäudebrüter zu schützen, um den Bestand zu sichern.

Rechtlich sind Hauseigentümer*innen bei Sanierungen von Gebäuden, bei denen bekannt ist, dass sich dort jährlich Gebäudebrüter befinden, verpflichtet vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen einzuholen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies gilt auch außerhalb der Brutzeit. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Oft bemerken Hausbesitzer*innen gar nicht, dass unter dem eigenen Dach Mauersegler oder Spatzen ihre Nester bauen und ihren Nachwuchs großziehen. Im Gegensatz zu den Schwalben haben sie ihre Nester in die Nischen gebaut und verursachen keine Fassadenverschmutzungen. Noch öfter unbemerkt bleiben Fledermäuse, da diese ihre Quartiere erst nach Einbruch der Dämmerung verlassen. Gebäudebrüter haben den Ruf Ungeziefer ins Haus zu schleppen – das Gegenteil ist der Fall: Beispielsweise fängt ein Mauersegler innerhalb von 40 Minuten zwischen 50 und 500 Insekten. Somit werden lästige Mücken und Fliegen durch Gebäudebrüter ferngehalten.

Zudem appelliert das Umweltamt an Hausbesitzer*innen, die bisher keine Gebäudebrüter beherbergen, direkt Ersatznisthilfen in die Sanierungsmaßnahme einzuplanen, um die Vögel zu unterstützen. So kann unter anderem auch direkt mit dem Anbringen eines Kotauffangbrettes der Fassadenverschmutzungen durch Schwalben kostengünstig und effektiv entgegengewirkt werden. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen oder die Naturschutzverbände beraten Interessierte dazu gerne.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Interessierte auf http://www.gebaeudebrueterschutz.de/

Für Rückfragen steht Interessierten die Unteren Naturschutzbehörde telefonisch unter 0201 88-59552 zur Verfügung.

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