Aufgrund starker Schäden an der Rhein-Herne-Kanal-Brücke auf der A42 musste diese von Mitte Dezember 2023 bis März 2024 voll gesperrt werden. Davon betroffen war auch der Autobahnabschnitt zwischen den Anschlussstellen Bottrop-Süd und Essen-Nord, wobei der Verkehr von der Autobahn abgeleitet und unter anderem über das Essener Stadtgebiet umgeleitet wurde. Die innerstädtische Umleitung führte dabei über die Bottroper Straße, den Sulterkamp, die Vogelheimer Straße und die Gladbecker Straße zurück auf die A42.
Um die Auswirkungen auf die erhöhte Verkehrssituation zu untersuchen, wurden durch die Stadt Essen Verkehrszählungen beauftragt und am 9. Januar 2024 durchgeführt. Da es entlang der Umleitungsstrecke keine Luftqualitätsmessstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gegeben hat, wurden dem LANUV die Daten der Verkehrszählung zur Modellierung der lufthygienischen Belastungssituation zur Verfügung gestellt. Die Berechnungen mit dem Screening-Modell ImmisLuft wurden für zwei Abschnitte der Vogelheimer Straße zwischen den Hausnummern 125 bis 148 und 197 bis 217 durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Stickstoffdioxid (NO2) -Konzentrationen von 22 µg/m³ bzw. 21 µg/m³ im Jahresmittel deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ der derzeit gültigen 39. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) liegen. Die modellierten Feinstaub-Konzentrationen (PM10-Konzentrationen) von 17 µg/m³ bzw. 16 µg/m³ unterschreiten den Grenzwert von 40 µg/m³ ebenfalls deutlich. Auch bei den Feinstaub-Konzentrationen (PM2,5) mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer wird der Grenzwert von 25 µg/m³ mit modellierten Konzentrationen von 11 µg/m³ sicher eingehalten.
Im März wurde die Rhein-Herne-Kanal-Brücke für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen wieder geöffnet. Die Auffahrt der Anschlussstelle Bottrop-Süd in Fahrtrichtung Dortmund und die Auffahrt des Autobahnkreuzes Essen-Nord in Fahrtrichtung Kamp-Lintfort bleiben aufgrund der Wiegeanlage vorerst gesperrt. Die verkehrlichen Auswirkungen sollen in einer erneuten Verkehrszählung überprüft werden. Sofern diese Zählung keine erheblich höheren Verkehrsmengen feststellt, ist eine erneute Luftschadstoffberechnung aufgrund der vorliegenden Ergebnisse jedoch nicht nötig.
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