Anpassungen bei Förderung von energetischen Modernisierungen

29.05.2024

Seit dem 1. Juli 2023 ist das Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden aktiv und unterstützt Essener Immobilienbesitzer*innen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien.

Zum 1. Januar hat die Bundesregierung ihre Förderstrukturen für die energetische Gebäudemodernisierung und insbesondere zum Heizungswechsel grundsätzlich überarbeitet. Daraus ergeben sich Änderungsbedarfe auch an die städtische Richtlinie, um das synergetische Zusammenwirken zu gewährleisten. Zusätzliche Anpassungsbedarfe ergeben sich aus weiteren veränderten Rahmenbedingungen, etwa zur Kommunalen Wärmeplanung und aus Erfahrungen und Erkenntnissen in der bisherigen Bearbeitung der bestehenden Förderrichtlinie.

Der Rat der Stadt Essen hat sich heute (29.05.) unter anderem für die folgenden Anpassungen ausgesprochen, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen:

  • Um die Durchführung einfacherer Modernisierungsmaßnahmen zu erleichtern, wird für diese eine Förderung gewährt, auch wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme durch zertifizierte Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten oder ein Fachunternehmen als fachgerecht geprüft werden.
  • Mit der neuen Richtlinie soll in Gebieten mit bereits vorhandenem Wärmenetz (Fernwärme, Nahwärme) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und keine anderen Heizungstechniken gefördert werden. Außerdem wird der Fördersatz für den Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Da der Anschluss an das Fernwärmenetz in Essen derzeit durchschnittlich etwa 18 Monate benötigt, wird der Bewilligungszeitraum von 12 auf 24 Monate erhöht, wenn die Förderung für den Anschluss an das Fernwärmenetz beantragt wird.
  • Die städtische Förderung für Biomasseanlagen (bisher 1.500 Euro) wird abgeschafft.
  • Wie auch bei der Bundesförderung, wird ein einkommensabhängiger Bonus ergänzt. Dieser steht Transferleistungsempfangenden und einkommensschwachen Haushalten zu.
  • Das Förderverfahren soll ausschließlich online erfolgen und mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Serviceportal der Stadt Essen freigeschaltet werden.

Der Entwurf der aktualisierten Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen mit detaillierten Infos und Ausführungen ist im Ratsinformationssystem (siehe rechts) abrufbar.

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