Essener Freibäder: Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokumentes ab Samstag, 1. Juni

27.05.2024

In den Essener Freibädern, Grugabad, Schwimmzentrum Kettwig und Bad und Sport Oststadt, werden ab Samstag, 1. Juni, zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen Ausweissichtungen durchgeführt. Damit soll die Sicherheit der Badegäste weiter gesteigert werden sowie die Identifikation einer oder mehrerer Personen bei Fehlverhalten möglich sein.

Am Eingang des jeweiligen Bades finden als Präventivmaßnahmen entsprechende Sichtkontrollen der Ausweisdokumente statt. Dabei werden personenbezogene Daten nicht gespeichert. Bei dem Besuch eines der obengenannten Bäder ist eines der folgenden Dokumente mit Lichtbild als Identitätsnachweis erforderlich:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Schülerausweis

Für den Einlass in die Freibäder Grugabad, Schwimmzentrum Kettwig und Bad und Sport Oststadt ist eines der vorgenannten Dokumente von Personen ab dem 14. Lebensjahr ab Samstag, 1. Juni, vorzulegen. Ohne ein entsprechendes Vorzeigen am Badeingang wird kein Einlass gewährt. Es wird empfohlen, eines der Dokumente am Eingang bereit zu halten, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen