Rat beschließt Förderung von Neubau von Kindertageseinrichtungen mit Sonderzuschüssen zu Mietkosten

09.04.2025

Der Rat der Stadt Essen hat im Januar 2024 die Entscheidung getroffen, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 beim Neubau von Kindergärten auf Antrag nach Einzelfallprüfung zusätzlich zu den Mietkosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Sonderzuschuss von der Stadt Essen erhalten sollen. Das Jugendamt der Stadt Essen hat dazu ein Verfahren erstellt und die finanziellen Auswirkungen konkretisiert. Heute (09.04.) hat der Rat der Stadt Essen das Verfahren zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgestellt bekommen und sich dafür ausgesprochen.

Die Förderung gilt nur für Mietkosten neugebauter Kitas. Die Stadt Essen plant, insgesamt rund 949.600 Euro zusätzlich in den Kita-Ausbau zu investieren. Für 2025 wird ein Bedarf von 211.700 Euro für Mietkostenzuschüsse prognostiziert, während für 2026 mit rund 737.900 Euro gerechnet wird.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1630/2024/4.

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