Ehrenamt bei der Stadt Essen: Schiedsperson für den Stadtbezirk IV gesucht

19.05.2025

Ein Ehrenamt auszuüben, bedeutet Verantwortung für die Stadtgesellschaft zu übernehmen. Die Stadt Essen sucht Bürger*innen, die bereit sind, diese Verantwortung mit einer Tätigkeit im Schiedsamt für den Stadtbezirk IV (Schönebeck, Bedingrade, Frintrop, Dellwig, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck) zu übernehmen.

Was ist die Aufgabe?

Aufgabe einer Schiedsperson ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befasst sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben: Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

Welche Voraussetzungen bestehen?

Schiedsperson kann werden,

  • wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 75 Jahre ist,
  • in dem entsprechenden Schiedsamtsbezirk wohnt, zu dem hier die Stadtteile Schönebeck, Bedingrade, Frintrop, Dellwig, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck gehören
  • und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Vorlage eines Führungszeugnisses) besitzt.

Die Schiedsperson muss fähig sein, den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie wird für fünf Jahre von der zuständigen Bezirksvertretung – hier der BV IV - gewählt (Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW).

Wo sind Bewerbungen einzureichen?

Bewerbungen können beim Rechtsamt der Stadt Essen eingereicht werden, welches die verwaltungstechnische Vorarbeit leistet. Das zuständige Amtsgericht – das AG Essen-Borbeck - prüft die Wahl, vereidigt die neu gewählte Schiedsperson und führt die Dienstaufsicht. Die Stadt Essen trägt die Sachkosten des Schiedsamtes.

Weitere Informationen und Auskünfte und finden Interessierte beim BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de oder bei den Mitarbeitenden im Rechtsamt, die telefonisch unter 0201 88-30310 für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Stadt Essen freut sich über alle Bewerbungen engagierter Bürger*innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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