Das Wichtigste auf einen Blick:
Ausbau der OGS-Gruppen ab Schuljahr 2025/2026: Die Stadt Essen plant die Fortführung und Erweiterung des Angebots der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) auf insgesamt 576 Gruppen (plus 63 Gruppen), um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und sich auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch vorzubereiten.
Steigende Betreuungsquote und gezielte Förderung benachteiligter Schulen:Die Betreuungsquote soll durch den Ausbau auf über 57 Prozent an Grundschulen und rund 58 Prozent an Förderschulen steigen. Besonders gefördert werden 18 Schulen mit niedriger Auslastung und hohem Sozialindex, deren Betreuungsquote auf durchschnittlich 54,2 Prozent steigen soll.
Finanzierung und Investitionen:Die Stadt Essen investiert insgesamt rund 16,2 Millionen Euro. Die Investitionen betreffen unter anderem Mobiliar, Personal sowie Koordinierungsstellen im Rahmen der “Qualitätsoffensive OGS“.
Das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen soll zum Schuljahr 2025/2026 fortgeführt und erneut ausgebaut werden. In seiner heutigen (04.06.) Sitzung hat der Rat der Stadt Essen unter Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Fortführung der bestehenden 513 OGS-Gruppen sowie die Erweiterung um 63 OGS-Gruppen an 83 Offenen Ganztagsgrundschulen und fünf Förderschulen im Stadtgebiet beschlossen.
Im Jahr 2024 ist an den Anmeldetagen im Oktober deutlich geworden, dass das derzeitige Angebot in der Nachmittagsbetreuung die Nachfrage nicht voll abdecken kann.
Die Meldungen der Schulleitungen und die Ergebnisse der besichtigten Schulen ergeben in Summe einen Mehrbedarf von 63 Gruppen. Mit der Erhöhung sollen zum Schuljahr 2025/2026 insgesamt 576 OGS-Gruppen angeboten werden.
Die aktuelle Betreuungsquote lässt erkennen, dass es notwendig ist, den Erweiterungsbedarf im Rahmen kommunaler Möglichkeiten in finanzieller, räumlicher und personeller Hinsicht zu entsprechen, damit die Stadt Essen sich als Schulträger rechtzeitig auf den prognostizierten Betreuungsbedarf im Rahmen des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 vorbereiten kann.
Mit der Umsetzung des OGS-Gruppenausbaus zum neuen Schuljahr 2025/2026 ergibt sich eine OGS-Betreuungsquote von circa 57,6 Prozent an Grundschulen und 58,2 Prozent an Förderschulen. Einschließlich der Acht-bis-eins-Betreuung, wofür die Betreuungspauschale laut Eckpapier des Landeskabinetts weitergezahlt werden soll, erhöht sich die Betreuungsquote im Primarbereich auf 72,6 Prozent.
Wie im Band 5 der Schulentwicklungsplanung zum ganztägigen Lernen vorgesehen, soll bei 18 priorisierten Schulen mit einer geringen OGS-Auslastung unter 55 % sowie einem hohen Schulsozialindex (7–9) sich die Quote zum nächsten Schuljahr an diesen Schulen von 43,7 Prozent auf durchschnittlich 54,2 Prozent erhöhen.
Finanzierung: Stadt investiert rund 16,2 Millionen Euro
Durch die Gruppenerweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf für die Grundausstattung mit Mobiliar. Das Thema „multifunktionale Raumnutzung“ gewinnt weiterhin an Bedeutung. Gleichzeitig steigt auch der Personalbedarf seitens der federführenden Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE). Zur Finanzierung der OGS-Angebote haben die Gruppenerweiterungen die Erhöhung des städtischen Eigenanteils um rund 5,4 Millionen Euro zur Folge. Insgesamt investiert die Stadt Essen damit für die bestehenden und die erweiterten OGS-Angebote rund 16,2 Millionen Euro. Darin integriert ist auch die „Qualitätsoffensive OGS“, die sich an die erfolgreiche Überleitung der städtischen Beschäftigten an die JHE anschließt und – ergänzend zur multifunktionalen Raumausstattung und Personalerweiterung – die Einrichtung von Koordinierungsstellen an den Ganztagsschulen mit den meisten OGS-Gruppen vorsieht.
Zum Hintergrund
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert und die weitere rechtliche Ausgestaltung auf die Bundesländer übertragen. Das zunächst vom Land NRW für das Frühjahr 2024 angekündigte Ausführungsgesetz, welches die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beinhalten sollte, wurde nicht verabschiedet.
Der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (gemäß Kabinettbeschluss vom 2. Juli 2024) wird am 1. August 2026 in Kraft treten.
Der fünfte Band der Schulentwicklungsplanung der Stadt Essen widmet sich dem Thema Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen in der Stadt Essen und wurde im April dieses Jahres veröffentlicht.
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