Die Stadt Essen regelt ihre Hundesteuersatzung in Teilen neu. Auch sogenannte Assistenzhunde werden mit Beschluss des Rates zum 1. Januar 2025 von der Hundesteuer befreit. Das gilt für Hunde, die nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) und deren konkreten Ausführungsbestimmungen über beispielsweise Ausbildung und Prüfung anerkannt sind. Der Assistenzhund muss zusammen mit der*dem Halter*in als "Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft" zertifiziert sein. Ein entsprechender Ausweis der AHundV dient als Nachweis.
Außerdem sollen die Steuersätze für gefährliche Hunde gesenkt werden. Gefährliche Hunde sind nach Landeshundegesetz NRW Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen der Rassen. Hundehalter*innen, die einen Wesenstest für das Tier nachweisen können, können eine Steuerreduzierung von 852 auf 156 Euro beantragen. Weiterhin gilt, dass Halter*innen von gefährlichen Hunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen, ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen und einen großen Sachkundenachweis erbringen müssen.
Andere Steuersätze bleiben unverändert.
Wichtige Informationen zur Hundesteuer sowie der An- und Abmeldung von Hunden finden Interessierte im Serviceportal der Stadt Essen.
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