Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen im Jahr 2024

04.06.2025

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen (04.06.) Ratssitzung wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe bis zum Ende des Jahres 2024 informiert, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020“ finanziert werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Mit der Fertigstellung und Abrechnung der Fördermaßnahme für die Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost noch in 2023 konnte das insgesamt 55 Maßnahmen und rund 64,3 Millionen Euro umfassende Förderprogramm "KInvFG 1" im Berichtszeitraum fristgerecht beendet werden. Die Fördermittel konnten vollständig abgerufen und deren Verwendung gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden.

Der vollständige Abschlussbericht kann im RatsInformationsSystem der Stadt Essen eingesehen werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen rund 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 25 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits rund 81 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf vergangenen Jahres wurden bereits 51 Millionen Euro abgerufen.

Zuletzt konnte die ganzheitliche Sanierung der Turnhalle der Neuessener Schule, Altenessen Nord, mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro abgeschlossen werden. Die als Nachrückermaßnahme vorgesehene Realschule am Schloss Borbeck kann nicht innerhalb des Förderzeitrahmens umgesetzt werden. Von den insgesamt 25 geplanten Maßnahmen wurden damit bisher zehn Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Planungsstand können die Fördermittel bis Ende 2025 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Die Verwendungsnachweise aller vier Darlehenstranchen wurden der NRW.BANK vorgelegt. Folglich gilt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ als vollständig umgesetzt und beendet. Bei den Maßnahmen besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtfertigstellungstermine der Fördermaßnahmen über den Zeitrahmen des Förderprogramms hinausgehen. Dies ist jedoch als unkritisch zu betrachten, da im Förderprogramm die Abrechnung nach Finanzierungsabschnitten erfolgen kann, ohne dass die Maßnahmen in Gänze fertiggestellt sein müssen.

Beispiele aktuell laufender Großmaßnahmen sind die Sanierungsarbeiten an der Andreas- und der Sternschule sowie der dazugehörige Modulbau Rosastraße in Rüttenscheid und die Sanierung der Hövelschule in Altenessen Süd.

Ausblick

Da die bisherigen Förderprogramme bald alle auslaufen, rücken neue Fördermöglichkeiten stärker in den Fokus. Die Stadt Essen betreibt ein aktives Fördermittelmanagement, um gezielt Gelder für Bauvorhaben zu gewinnen. Künftig wird auch über neue Fördermittel und deren Verwendung für informiert. Beispiele von zur Verfügung stehenden Förderprogrammen, bei denen die Beantragungen zur Förderung bereits in Arbeit sind, ist die "Zuwendung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (OGS Förderung)" vom Land NRW sowie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Durch die BEG konnten bereits Förderbeträge für verschiedene Bauvorhaben (Gesamtschule Altenessen Süd, Schule an der Ruhr, Gymnasium Nord-Ost, Grundschule Rüttenscheid) erfolgreich akquiriert werden. Eine umfassende Übersicht über die bewilligten Förderungen außerhalb von SIP erfolgt mit den nächsten Berichterstattungen.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen dieses Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt. Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

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