Neue Gebührenordnung für das Parken am Baldeneysee beschlossen

04.06.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Beschluss im Rat: Die Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen am Baldeneysee wurden beschlossen.
  • Zeitlich begrenzte Bewirtschaftung: Die Erhebung der Gebühren findet in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres statt. An den anderen Tagen des Jahres werden Parkplätze nicht bewirtschaftet.
  • Umsetzung: Die Bewirtschaftung soll voraussichtlich ab 8. August starten.

In der heutigen (04.06.) Sitzung des Rates der Stadt Essen wurden die im April eingebrachten Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen am Regattaturm sowie und entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße beschlossen. Die Bewirtschaftung soll zeitlich begrenzt in den Frühlings- und Sommermonaten und ab dem 8. August erfolgen.

Die Erhebung der Gebühren findet in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres statt. An den anderen Tagen des Jahres werden Parkplätze nicht bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung soll täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr erfolgen. Es wird weiter die Möglichkeit geben, die zusätzliche Option eines Tagestickets bis zum Ende der Bewirtschaftung eines Tages nutzen zu können. In dem genannten Zeitraum gelten damit gemäß der im vergangenen Jahr beschlossenen neuen Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für die Parkzone 4 folgende Parktarife:

  • 1-15 Minuten: 0 Euro
  • 16-30 Minuten: 0,40 Euro
  • 31-45 Minuten: 0,50 Euro
  • 46-60 Minuten: 0,60 Euro
  • 61-120 Minuten: 0,60 Euro je angefangene 15 Minuten
  • Tagesticket: 5 Euro

Die Umsetzung soll voraussichtlich bis zur zweiten Augustwoche abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt das Parken vor Ort ohne Bewirtschaftung. Der Dialog mit den ansässigen Vereinen wird zur Bereitstellung zusätzlicher Stellplätze für Vereinsmitglieder fortgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0212/2025/6.

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