Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für das Kita-Jahr 2025/2026 beschlossen

11.06.2025

In seiner gestrigen Sitzung (10.06.) hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2025/2026 beschlossen. Das Land NRW gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Die Bezuschussung soll für flexible Angebote genutzt werden, die sowohl den Bedarfen der Eltern Rechnung tragen als auch zugleich kindgerecht und familienunterstützend gestaltet sind. Für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 werden bereits bestehende Angebote der erweiterten Öffnungszeiten in 105 Kindertageseinrichtungen gefördert. Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt Essen ein deutliches Zeichen für eine familienfreundliche Betreuungspolitik. Ziel ist es, Eltern flexible Betreuungszeiten anzubieten, die sich an den Arbeitszeiten und Lebenssituationen der Familien orientieren – und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Zukünftige Förderung

Vom Land erhält die Stadt Essen für 2025/2026 einen Landeszuschuss in Höhe von bis zu 2.993.950,97 Euro. Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss dieser Betrag um kommunale Mittel im Umfang von 25 Prozent der Landesförderung erhöht werden, also bis zu 748.487,74 Euro. Das führt zu einem maximalen Betrag in Höhe von bis zu 3.742.438,71 Euro. Die Zuschüsse für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung werden durch das Jugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Kindertagespflegepersonen weitergeleitet.

Kriterien für die Förderung

Gefördert werden Angebote, die über die regulären Öffnungszeiten hinausgehen, beispielsweise über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden, an Wochenenden, Feiertagen oder nach 17 Uhr. Auch Betreuungsangebote, die nur 15 Tage oder weniger jährlich schließen, oder auch zusätzliche Betreuungsangebote wie Notfall- und Ergänzungsangebote, sind Teil der Förderung. Bei Erfüllung eines dieser Kriterien wird den Trägern der Kindertageseinrichtungen der so entstehende zusätzliche Personalaufwand abgegolten. Dabei wird vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen, dass in der Kita maximal 20 Kinder, also eine Gruppe, im Rahmen des jeweiligen Angebots betreut werden.

Anpassungen bei der Finanzierung

Aufgrund steigender Kosten und Fachkräftemangel wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 um 9,49 Prozent erhöht. Zudem werden gestaffelte Sockelbeträge eingeführt, um die Einrichtungen bei längeren Öffnungszeiten finanziell zu unterstützen. Insgesamt planen 124 Kitas in Essen, ihre Öffnungszeiten über die regulären 47 Stunden pro Woche hinaus zu erweitern – ein Zuwachs von 19 Einrichtungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 26 Kitas schließen zudem im Kindergartenjahr 2025/2026 maximal an 15 Tagen.

Daraus folgt eine Gesamtfördersumme für insgesamt 87 Nichtschließungstage im Kindergartenjahr 2025/2026 in Höhe von 104.448,72 Euro. Insgesamt sollen somit im Kindergartenjahr 2025/2026 für Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Flexibilisierung von Betreuungszeiten Mittel in Höhe von 2.596.451,22 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Kindertagespflege: flexible Betreuungszeiten für Familien

Auch in der Kindertagespflege werden die Betreuungszeiten ausgeweitet. Seit August 2023 profitieren Eltern von verbesserten Rahmenbedingungen, die eine Betreuung vor, nach und an Wochenenden ermöglichen. Eltern wurde ermöglicht, die Kindertagespflege bereits mit einem Betreuungsumfang zwischen sechs und zehn Stunden in Anspruch zu nehmen und nicht erst ab elf Betreuungsstunden. Für notwendige Betreuungen von Kindern vor oder nach dem Besuch der Kindertageseinrichtung sowie der Schulbetreuung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist täglich häufig nur eine Stunde notwendig. Eine weitere eingeführte Betreuungsstufe eröffnete die Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege. Die Randzeitenbetreuung ermöglicht einen Betreuungsumfang von über 45 Stunden, beispielsweise bei weiten Anfahrtswegen zur Arbeit oder Schichtdienst auch am Wochenende. Insbesondere für Alleinerziehende wurde damit eine verlässliche Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnet.

Für außergewöhnliche Betreuungszeiten gilt seitdem, dass das Tagespflegegeld für Betreuungszeiten von montags bis freitags jeweils von 6 bis 7 Uhr und von 17 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 6 bis 22 Uhr um jeweils 25 Prozent erhöht wird. Für das Kitajahr 2025/2026 wird von einem Betrag von rund 10.000 Euro für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagespflege ausgegangen.

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