Das Wichtigste auf einen Blick:
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hat in seiner heutigen Sitzung (17.06.) die Einführung der Ehrenamtskarte NRW, zur Stärkung und Weiterentwicklung der Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement empfohlen. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner Juli-Sitzung darüber entscheiden.
Die Einführung der Ehrenamtskarte NRW ergänzt die bisherige Förderung von ehrenamtlichem Engagement in Essen, die 2015 mit der Essener Freiwilligenkarte einen ersten Meilenstein setzte. Mit der Ehrenamtskarte NRW wird Essen nun einen Schritt weitergehen: Sie verbindet ideelle Anerkennung mit einem praktischen Mehrwert und schafft für ehrenamtlich engagierte Bürger*innen Zugang zu über 5.400 Vergünstigungen im gesamten Landesgebiet Nordrhein-Westfalen – darunter auch zahlreiche Angebote aus der Privatwirtschaft.
Voraussetzung für die Ehrenamtskarte NRW
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die Kartenausgabe erfolgt unabhängig vom Wohnort, sofern das Engagement in Essen erbracht wird.
Die Stadt Essen folgt außerdem der Empfehlung der Staatskanzlei NRW zur Förderung des Jugendengagements. Damit sollen Inhaber*innen der Jugendleiter*in-Card (Juleica) die Ehrenamtskarte unabhängig vom Nachweis geleisteter Stunden erhalten.
Die Vergünstigungen im Überblick
Alle bisherigen Leistungen der Essener Freiwilligenkarte werden in das Vergünstigungsportfolio der Ehrenamtskarte NRW übernommen. Dazu zählen:
Darüber hinaus werden neue städtische Leistungen ergänzt. Karteninhaber*innen erhalten damit freien Eintritt zu Einzelveranstaltungen der Volkshochschule (VHS) Essen, zu Sonderausstellungen im Museum Folkwang sowie zu Ausstellungen des Ruhr Museums in der Kohlenwäsche.
Gültigkeit und Beantragung der Karten
Die bisher ausgegebenen Freiwilligenkarten behalten bis zu ihrem regulären Ablauf (maximal drei Jahre) ihre Gültigkeit. Nach Einführung der Ehrenamtskarte NRW werden keine neuen Freiwilligenkarten mehr ausgestellt. Inhaber*innen der Essener Freiwilligenkarte können diese gegen die Ehrenamtskarte eintauschen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Ehrenamtskarte NRW hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und wird fortlaufend vergeben – ohne festgelegten Stichtag. Die Karten können sowohl in analoger Form als auch digital über die "Ehrenamtskarten-App"“ beantragt und verwaltet werden.
Ausblick
Mit einem positiven Beschluss des Rates wird die Stadtverwaltung beauftragt, die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu schließen. Zudem werden die weiteren Umsetzungsschritte gemeinsam mit internen Fachstellen der Stadtverwaltung sowie externen Partnerinnen*Partnern fortgesetzt.
Zum Hintergrund
Die Freiwilligenkarte wurde im Jahr 2015 eingeführt und dient in erster Linie der ideellen Wertschätzung. Daher ist die Gewährung der Freiwilligenkarte sehr niederschwellig angesetzt und beinhaltet keine Mindestanforderungen hinsichtlich des zeitlichen Aufwands der ehrenamtlichen Tätigkeit. Seit ihrer Einführung wurden rund 3.300 Karten ausgegeben. Derzeit befinden sich etwa 1.700 gültige Karten mit einer dreijährigen Laufzeit im Umlauf. Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0709/2025/OB.
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