Stellungnahme der Stadt Essen zum Beschluss des OVG im Verfahren Rüttenscheider Straße

24.06.2025

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster ist der Argumentation der Stadt Essen insofern gefolgt, dass eine Kommune sicherheitsverbessernde Maßnahmen zum Schutz einer Fahrradstraße umsetzen kann. Damit hat die Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus Januar 2025 Erfolg, auch wenn das Gericht die Rechtmäßigkeit der verkehrslenkenden Maßnahmen ausdrücklich offen gehalten hat.

Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass die Entscheidung, ob die Stadtverwaltung von der damit eröffneten Möglichkeit, die seit Januar 2025 abmontierten Verkehrszeichen wieder aufzuhängen, Gebrauch macht oder das Verkehrskonzept zuvor einer nochmaligen inhaltlichen Überprüfung unterzieht, in den weiten Entscheidungsspielraum der Verwaltung fällt.

Durch den Beschluss sieht sich die Stadt Essen darin bestärkt, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden auf der Rüttenscheider Straße zu verbessern. Zudem wird die Verwaltung die aus dem im Herbst letzten Jahres umgesetzten Verkehrskonzept gesammelten Erfahrungen sowie die Hinweise aus den Bürgerinformationsversammlungen vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses aufgreifen, um diese in ein zukünftiges Konzept einfließen zu lassen. In der Zwischenzeit wurden bereits weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation sowie der Be- und Entladeverkehre entwickelt. Die Verwaltung bereitet dies nun für einen Beschluss durch die Politik vor.

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