Stadt Essen erarbeitet Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum

26.06.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Entscheidung im Ausschuss: Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Entwurf für eine Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum.
  • Hintergrund: Vermehrte Anfragen zur Errichtung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum durch die zunehmende Verbreitung automatisierter Paketstationen verschiedener Anbieter*innen. Diese dürfen bislang ausschließlich auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen errichtet werden.
  • Ausblick: Die Verwaltung plant, bis Ende 2025 einen Entwurf der Richtlinie zu erarbeiten. Anschließend wird dieser den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (26.06.) beschlossen, dass die Verwaltung einen Entwurf für eine Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum ausarbeitet. Ziel ist es, einheitliche Rahmenbedingungen für eine mögliche Sondernutzung öffentlicher Flächen durch Paketstationen zu schaffen.

Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung automatisierter Paketstationen verschiedener Anbieter*innen, die bislang ausschließlich auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen – wie Supermarktparkplätzen, Tankstellen oder Kiosken – installiert sind. Mit dem Markteintritt neuer Dienstleister mehren sich Anfragen zur Errichtung solcher Stationen im öffentlichen Straßenraum. Da diese Nutzung nicht dem originären Gemeingebrauch gemäß dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) entspricht, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Paketstationen können zur Reduzierung des innerstädtischen Lieferverkehrs beitragen, indem Zustellprozesse gebündelt und Zustellversuche reduziert werden. Zugleich stellen sie durch ihren Platzbedarf eine Herausforderung für das Stadtbild und die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum dar.

Um diesen Chancen und Risiken gerecht zu werden, wird die Verwaltung eine Richtlinie erarbeiten, die insbesondere folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:

  • Eine Nutzung des öffentlichen Straßenraums ist nur ausnahmsweise und nachweislich mangels geeigneter Alternativstandorte auf Privatflächen zulässig.
  • Es wird eine Sperrzone um jede Paketstation festgelegt, um eine übermäßige Verdichtung im öffentlichen Raum zu vermeiden. Dies entspricht der Vorgehensweise bei Carsharing-Stationen und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
  • Die Belieferung der Stationen darf keine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses verursachen.
  • Eine dezente Gestaltung der Paketstationen ist verpflichtend. Werbung über Eigenkennzeichnungen hinaus ist unzulässig.
  • Für die Sondernutzung wird empfohlen, Gebühren zu erheben, da mit der Einrichtung von Paketstationen auch wirtschaftliche Vorteile für die Versanddienstleister*innen einhergehen.

Die Verwaltung plant, bis Ende 2025 einen Entwurf der Richtlinie zu erarbeiten. Anschließend wird dieser den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0951/2025/6.

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