Das Wichtigste auf einen Blick:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (26.06.) beschlossen, dass die Verwaltung einen Entwurf für eine Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum ausarbeitet. Ziel ist es, einheitliche Rahmenbedingungen für eine mögliche Sondernutzung öffentlicher Flächen durch Paketstationen zu schaffen.
Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung automatisierter Paketstationen verschiedener Anbieter*innen, die bislang ausschließlich auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen – wie Supermarktparkplätzen, Tankstellen oder Kiosken – installiert sind. Mit dem Markteintritt neuer Dienstleister mehren sich Anfragen zur Errichtung solcher Stationen im öffentlichen Straßenraum. Da diese Nutzung nicht dem originären Gemeingebrauch gemäß dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) entspricht, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Paketstationen können zur Reduzierung des innerstädtischen Lieferverkehrs beitragen, indem Zustellprozesse gebündelt und Zustellversuche reduziert werden. Zugleich stellen sie durch ihren Platzbedarf eine Herausforderung für das Stadtbild und die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum dar.
Um diesen Chancen und Risiken gerecht zu werden, wird die Verwaltung eine Richtlinie erarbeiten, die insbesondere folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:
Die Verwaltung plant, bis Ende 2025 einen Entwurf der Richtlinie zu erarbeiten. Anschließend wird dieser den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0951/2025/6.
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