Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vom 11. Juli 2025 ist gemäß § 9 auf Kinderspielplätzen u.a. das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Waffengesetz sowie von Messern jeglicher Art zukünftig untersagt.
Ausgenommen hiervon sind Einsatzkräfte der Polizei, der Ordnungsbehörden sowie beauftragte Sicherheitsdienste im Einzelfall.
Bei einem weiteren Einsatz im Christinenpark aufgrund einer Ruhestörung wurde bei zwei jungen Frauen (16 und 17 Jahre alt) ein illegaler Taser sichergestellt. Die Polizei übernahm den Sachverhalt und leitete zwei Strafverfahren ein.
Die Stadt Essen weist darauf hin, dass auch in Zukunft mit unangekündigten Kontrollen im gesamten Stadtgebiet zu rechnen ist. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung konsequent zu gewährleisten und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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