Ein Ehrenamt zu übernehmen heißt, Verantwortung für das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu tragen. Die Stadt Essen sucht engagierte Bürger*innen, die bereit sind, diese Verantwortung als Schiedsperson für den Stadtbezirk I (Stadtkern, Nord-, Ost-, Süd-, Südost- und Westviertel, Huttrop und Frillendorf) zu übernehmen.
Was ist die Aufgabe einer Schiedsperson?
Aufgabe einer Schiedsperson ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befasst sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.
In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben: Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
Schiedsperson kann werden:
Die Schiedsperson muss fähig sein, den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie wird für fünf Jahre von der zuständigen Bezirksvertretung – hier die BV I - gewählt (Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW).
Wo können Interessierte ihre Bewerbung einreichen?
Bewerbungen können beim Rechtsamt der Stadt Essen eingereicht werden. Dieses leistet die, verwaltungstechnische Vorarbeit. Das zuständige Amtsgericht – hier das AG Essen - prüft die Wahl, vereidigt die von der Bezirksvertretung I neu gewählte Schiedsperson und führt die Dienstaufsicht. Die Stadt Essen übernimmt die Sachkosten des Schiedsamtes.
Weitere Informationen und Auskünfte finden Interessierte beim BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de , im ServicePortal der Stadt Essen oder bei den Mitarbeitenden im Rechtsamt, die telefonisch unter 0201 88-30310 für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Stadt Essen freut sich über alle Bewerbungen engagierter Bürger*innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Stadt Essen
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