Der Rat der Stadt Essen hat heute (10.12.) beschlossen, einen Förderantrag beim Land NRW für die Fortführung des On-Demand-Shuttle "Bussi" als weiterentwickeltes Lückenschluss-Angebot einzureichen und die Ruhrbahn mit der Umsetzung des Angebots für weitere fünf Jahre zu beauftragen. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, soll „Bussi“ mit einem leicht modifizierten Modell für drei Jahre, bis zur Fertigstellung des neuen Nahverkehrsplans, fortgesetzt werden.
Wie hat sich die Nutzung von "Bussi" entwickelt?
Seit 2021 wurde "Bussi" stufenweise ausgeweitet und ergänzt seitdem den Spät- und Nachtverkehr in ganz Essen. Von Juli 2024 bis Juni 2025 fanden monatlich durchschnittlich 1.955 Fahrten statt. Die Fahrtanzahl hat sich damit im Vergleich zum Vorausjahr mit durchschnittlich 947 Fahrten je Monat verdoppelt. Monatlich verzeichnet "Bussi" rund 200 Neukunden. Besonders am Wochenende wird das Angebot stark nachgefragt. Rund 24.400 Menschen sind registriert. Alle neu hinzugekommenen Stadtteile nutzen das Angebot gut. Die durchschnittliche Fahrtlänge stieg von 4,4 km auf 6,3 km. Die Wartezeit von der Buchung bis zur Abholung liegt weiterhin konstant bei durchschnittlich 11 Minuten.
Was zeigt die "Bussi"-Evaluation?
Die Evaluation die Anfang 2025 durchgeführt wurde, bestätigt: "Bussi" wird als zuverlässig, sicher und flexibel wahrgenommen, erreicht alle Altersgruppen und stärkt den ÖPNV – auch durch intermodale Nutzung. Mit rund 94 Prozent wird "Bussi" mehrheitlich für Freizeitwege genutzt. Fast die Hälfte der Befragten hat "Bussi" bereits mit dem regulären Linienverkehr kombiniert.
Welche Optionen gibt es für die Fortführung von "Bussi"?
Zur Weiterentwicklung von "Bussi" stehen zwei Modelle im Raum:
Variante 1 – Weiterentwicklung mit Landesförderung (5 Jahre)
Mit einer Landesförderung soll "Bussi" zu einem integrierten Lückenschluss-Angebot weiterentwickelt werden. Dazu gehören:
Die Förderung setzt voraus, dass nach drei Jahren weitere zwei Jahre Betrieb durch die Stadt finanziert werden.
Variante 2 – Fortführung ohne Förderung (3 Jahre)
Falls der Förderantrag abgelehnt wird, soll "Bussi" in einer leicht modifizierten Form weitergeführt werden – bis der neue Nahverkehrsplan vorliegt.
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