Stadt Essen bewirbt sich für Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

10.12.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das Bundesprogramm stellt 2026 insgesamt 333 Millionen Euro für die Umsetzung moderner, barrierefreier und öffentlich zugänglicher Sportanlagen bereit.
  • Gefördert werden Planungs- und Baukosten mit bis zu 45 Prozent Bundesanteil, dabei maximal acht Millionen Euro.
  • In Essen erfüllen zwei Projekte die Kriterien: das Freibad "Bad und Sport Oststadt" und die Außenanlage der "Jedermannsportanlage Schillerwiese".

In seiner heutigen (10.12.) Sitzung hat der Rat der Stadt Essen die Teilnahme am Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" beschlossen. Von der Förderung sollen das Freibad "Bad und Sport Oststadt" und die Außenanlagen der "Jedermannsportanlage Schillerwiese" profitieren.

Welche Projekte werden durch das Bundesförderprogramm generell unterstützt?

Im Jahr 2026 stellt der Bund 333 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten bereit. Es werden Anlagen mit regionaler und überregionaler Bedeutung gefördert, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ziel ist es, moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Sportorte zu schaffen.

Gefördert werden sowohl Planungsleistungen als auch vorbereitende Maßnahmen und langfristige Investitionen. Vereine können profitieren, die Kommunen müssen jedoch immer Antragsteller sein. Nicht gefördert werden Sportstätten des Spitzensports, wie Bundes- oder Landesstützpunkte.

Wie sieht die Förderung durch den Bund konkret aus?

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung: Der Bund übernimmt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, die Kommune 55 Prozent. Bis auf zehn Prozent, die die Kommune in jedem Fall selbst trägt, kann der übrige Betrag auch von unbeteiligten Dritten übernommen werden. Eine Kombination mit Landesmitteln ist möglich. Die Förderbeträge des Bundes liegen zwischen 250.000 und maximal acht Millionen Euro.

Welche Voraussetzungen muss die Kommune erfüllen?

Für die Antragstellung müssen die Kommunen bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze einreichen, die idealerweise bereits Planungsunterlagen bis zur Leistungsphase 3 enthält. In dieser ist das Projekt schon konkret durchgeplant und enthält beispielsweise erste Berechnungen zu Kosten, Flächen und technischen Anforderungen. Auch ein Ratsbeschluss muss Teil des Antrags sein.

Welche Anlagen in Essen können von einer möglichen Förderung profitieren?

Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben zwei Projekte benannt, die die Vorgaben erfüllen. Das erste Projekt ist die Sanierung des Freibads Oststadt, das sich bereits kurz vor Abschluss der Leistungsphase 3 befindet. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rund 29,5 Millionen Euro. Ein Ratsbeschluss liegt seit Juli 2025 vor und die Mittel sind in der Finanzplanung der SBE berücksichtigt. Bei Bewilligung der maximalen Förderung könnten acht Millionen Euro in das Projekt fließen.

Das zweite Projekt betrifft die Umgestaltung der Außenanlagen der Jedermannsportanlage Schillerwiese. Hier liegen Planungsunterlagen und Kostenschätzungen vor, sodass auch dieses Projekt fristgerecht eingereicht werden könnte. Die Kosten werden auf 6,5 Millionen Euro geschätzt, ein entsprechender Ratsbeschluss liegt ebenfalls vor. Bei einer Höchstförderung wären rund 2,9 Millionen Euro Bundesmittel möglich.

Weitere Details können Interessierte der Vorlage 1820/2025/6 im Ratsinformationssystem entnehmen. Hier ist außerdem der Entwurf einer Ausarbeitung für das Freibad "Bad und Sport Oststadt" angefügt.

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Das Freibad "Bad und Sport Ostbad" soll von dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" profitieren.
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