Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 werden am Dienstag, 3. Februar, verschickt. Erfahrungsgemäß kommt es in den Tagen danach zu vielen telefonischen Rückfragen. Aus diesem Grund sind die Mitarbeiter*innen des ServiceCenters Essen dann nur eingeschränkt erreichbar.
Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, konnten aus technischen Gründen nicht mehr im Jahresbescheid berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden jedoch, soweit möglich, mit dem ersten Änderungsbescheid vom 4. Februar erfasst. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, diesen Änderungsbescheid zunächst abzuwarten, bevor eine Rückfrage gestellt wird.
Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2026
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 ein Urteil zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer erlassen. Diese Rechtsprechung betrifft auch die Stadt Essen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Essen wird die endgültige rechtliche Wirkung dieser Entscheidung sowie ihre schriftliche Begründung sorgfältig auswerten.
Bis zum Abschluss dieser Bewertung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2026 mit einem separaten Bescheid. Die Festsetzung kann rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen (§ 25 Abs. 3 GrStG).
Die Gebührenfestsetzungen bleiben hiervon unberührt. Die Gebührenbescheide werden im Februar 2026 versandt.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/gba .
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse