Die Stadt Essen verlagert das Amt für Soziales und Wohnen im Frühjahr schrittweise an den neuen Standort Altendorfer Straße 103 im Westviertel. Der Umzug soll ab April 2026 mit den Abteilungen der Steubenstraße beginnen. Das ehemalige Gebäude der Krupp-Hauptverwaltung wurde 2022 von der Stadt angekauft und wird derzeit generalsaniert, um den langfristigen Bedarf der Verwaltung zu decken.
Ursprünglich war der Einzug des Amts für Soziales und Wohnen für Mai 2025 vorgesehen, da der Eigentümer der Steubenstraße 53 eine weitere Verlängerung des Mietvertrags zunächst nicht in Aussicht gestellt hatte. Aufgrund der inzwischen erforderlichen umfassenden Generalsanierung konnte dieser Termin jedoch nicht eingehalten werden. Nach erneuten Abstimmungen mit dem Eigentümer wurde schließlich eine Verlängerung des Mietverhältnisses ermöglicht.
Warum musste das Gebäude generalsaniert werden?
Zu Beginn war geplant, das 1940 errichtete Gebäude mit rund 13.000 Quadratmetern Bürofläche moderat zu modernisieren. Detaillierte Untersuchungen im Rahmen der Planungen zeigten jedoch, dass eine einfache Sanierung weder den heutigen baulichen und technischen Anforderungen noch den energetischen Zielen der Stadt Essen gerecht werden konnte. Daher hat der Rat der Stadt Essen im Mai 2024 den Start einer umfassenden Generalsanierung beschlossen.
Die Sanierung umfasst unter anderem die vollständige Erneuerung der Heizungs-, Elektro- und IT-Infrastruktur, zusätzliche barrierefreie WC-Anlagen, umfangreiche energetische Maßnahmen sowie die Neugestaltung der Außenanlagen inklusive eines barrierefreien Vorplatzes. Damit wird den besonderen Anforderungen des Amtes, das unter anderem Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringt, Rechnung getragen. Während der Rückbauarbeiten traten zahlreiche Mängel zutage – von defekten Heizungen und veralteten Deckenheizungen über instabile Innenwände, nicht haftenden Putz und Estrich bis zu brandschutztechnischen Defiziten –, die umfangreichen Zusatzarbeiten erforderlich machten und damit auch zu Verzögerungen führten.
Welche Vorteile bringt der Umzug mit sich?
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird das Amt für Soziales und Wohnen vollständig an der Altendorfer Straße 103 zusammengeführt. Derzeit sind Teile des Amtes an den Standorten Steubenstraße 53 sowie Klinkestraße 29–31 untergebracht. Mit dem neuen Standort können alle Abteilungen künftig an einem Ort arbeiten, was die Servicequalität für die Bürger*innen stärkt.
Wie läuft der Umzug ab?
Der Bezug der Altendorfer Straße 103 wird in der Abfolge der Bezugsreife der Bauabschnitte erfolgen. Die ersten Bauabschnitte werden bis zum 2. April bezugsfertig sein. In Abhängigkeit vom Baufortschritt beginnt dann zunächst der Auszug aus der Steubenstraße, wo derzeit drei Abteilungen (50-1 Verwaltung, 50-2 soziale Dienstleistungen und 50-3 Hilfen zum Wohnen und Unterbringung von Flüchtlingen) untergebracht sind. Als zweiter Schritt ist dann die Verlagerung aus der Klinkestraße 29-31 vorgesehen wozu auch Wohngeld, Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen gehören.
Wie hoch sind die Kosten und warum lohnt sich die Investition?
Über die finale Kostenanpassung von 32.070.000 Euro brutto um 4.750.000 Euro brutto auf insgesamt 36.820.000 Euro brutto entscheidet der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 11. Februar. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat diese heute (05.02.) empfohlen. Die Gesamtkosten des Projekts werden sich dann insgesamt auf voraussichtlich 36,82 Millionen Euro belaufen.
Durch den Wegfall angemieteter Flächen sowie geringere Energie- und Betriebskosten rechnet die Stadt Essen aber langfristig mit Einsparungen. Zudem verlängern die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer des Gebäudes von ursprünglich 20 auf künftig rund 40 Jahre.
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