Die Stadt Essen gratuliert den Essener Bürgerinnen*Bürgern traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.312 Glückwunschschreiben an 80-Jährige und 4.084 Schreiben an 85-Jährige verschickt.
So viele Bürger*innen erhielten öffentliche Glückwünsche...
zum Geburtstag:
zum Ehejubiläum:
Im Jahr 2025 gab es 15 Ehrungen zu Ehejubiläen.
Wie läuft die Ehrung von Altersjubiläen ab?
Allen Essenerinnen*Essenern, die das 80. und 85. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der*des zuständigen Bezirksbürgermeisterin*Bezirksbürgermeisters oder dessen*deren Stellvertreter*in zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.
Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.
Wie funktioniert die Ehrung von Ehejubiläen?
Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuchs bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von
Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.
Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den*die Bezirksbürgermeister*in oder dessen*deren Stellvertreter*in. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.
Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Behördenleitung der Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt. Bei der Gnadenhochzeit werden auch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten durch den Oberbürgermeister (oder den*der Bezirksbürgermeister*in) persönlich überbracht.
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