Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026

06.02.2026

Ab Samstag, 7. Februar, steigen bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung und gilt damit auch für das Bürgeramt Essen. Ein Ermessen der Stadt Essen, die Kostensteigerung nicht weiterzugeben, besteht aufgrund der bundeseinheitlichen Vorgaben der "Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung" nicht. Die Anpassung der Gebühren wurde am heutigen Freitag (06.02.) im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.

Was ändert sich konkret?

Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:

  • Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
  • Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Die Gebühr für ein Lichtbild, das direkt im Bürgeramt erstellt wird, bleibt unverändert bei 6 Euro.

Warum wird es teurer?

Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Herstellungs- und Verwaltungsaufwände. Ziel ist eine weiterhin kostendeckende Durchführung der Leistungen, die mit den bisherigen Gebühren nicht mehr gegeben war.

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