Ab heute (11.02.) dürfen Autofahrer*innen auf der Autobahn (A)40 im Bereich Essen-Zentrum in Fahrtrichtung Dortmund wieder schneller fahren: die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht sich ab sofort von 60 km/h auf 80 km/h. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Wann gilt die Regelung?
Die Zeitfenster der Beschränkung bleiben wie bisher:
Außerhalb dieser Zeitfenster gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Was ist der Hintergrund der Anpassung?
Die Stadt Essen wurde im Rahmen der Luftreinhalteplanung von der Bezirksregierung aufgefordert, die festgelegte Höchstgeschwindigkeit auf der A40 zu überwachen. Daher wurde im Februar 2025 der Blitzer auf der A40 in Höhe der Ausfahrt Essen Zentrum-Ost in Fahrtrichtung Dortmund installiert. Ziel ist eine dauerhafte Reduktion der Kfz-Emissionen und eine Verringerung der Immissionsbelastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) für die Anlieger*innen der Kruppstraße in Holsterhausen. Die Immissionsgrenzwerte konnten im vergangenen Jahr eingehalten werden.
Neue Berechnungsmodelle der Immissionsdaten zeigen, dass auch bei einer höheren Geschwindigkeit die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf gemeinsam mit der Autobahn GmbH als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Anpassung angeordnet. Die Stadt Essen setzt diese nun um und wird auch diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf weiterhin überwachen.
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