Bezüglich des geplanten Bauvorhabens einer Forensik des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) im Essener Stadtteil Heidhausen gibt es neue Erkenntnisse.
Die bisherige Einschätzung, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 „Barkhovenallee“ eine wirksame planungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit des Vorhabens bildet, kann von Seiten der Stadtverwaltung nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden.
Nach Sichtung der Bebauungsplanunterlagen durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich der baurechtlichen Grundlage für den Bau einer Forensik in dem beabsichtigten Bereich verdichteten sich Hinweise darauf, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 fehlerhaft und daher gegebenenfalls sogar unwirksam sein könnte.
Zur Überprüfung dieser Einschätzung und Klärung der weiteren Vorgehensweise wurde ein externes Rechtsgutachten beauftragt.
Dies kommt ebenfalls zu der Einschätzung der formalen Fehlerhaftigkeit und einer möglicherweise dadurch bedingten Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
Der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde wurde vor diesem Hintergrund nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass ein nicht unerhebliches Risiko besteht, dass ein verwaltungsgerichtliches Verfahren erfolgreich sein könnte, wenn die Realisierung des Vorhabens auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 7/74 erfolgt.
Allerdings zeigt das Gutachten auch auf, dass die Forensik bei Wegfall des Bebauungsplans wahrscheinlich auf der einschlägigen, rechtlichen Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig sein könnte.
Diese Erkenntnisse werden nun über die Bezirksregierung dem MAGS mitgeteilt. Dort wird auch über das weitere Vorgehen entschieden.
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