Wohnraumförderung im Jahr 2025

Kenntnisnahme im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen

19.03.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 2025 bewilligte die Stadt Essen rund 39,5 Millionen Euro für 305 Wohneinheiten
  • Stadt Essen liegt mit Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Regierungsbezirk Düsseldorf auf dem zweiten Platz
  • 1,2 Millionen wurden für den Erwerb oder Neubau von sechs Einfamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen bewilligt

Rund 39,5 Millionen Euro hat die Bewilligungsbehörde Essen im Jahr 2025 im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt und damit erneut einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geleistet. Zum Vergleich: 2024 waren es rund 46 Millionen Euro, 2023 jedoch nur 12,6 Millionen Euro. Die Gelder werden auf Basis des Wohnraumförderprogramms durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Verfügung gestellt. Die Stadt Essen übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde mit dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement unter anderem die Aufgabe der Investorenberatung, der Antragsbearbeitung und Bewilligung der Gelder.

Was wurde 2025 gefördert?

Im Jahr 2025 wurden Bewilligungsbescheide erteilt für:

  • 80 Wohneinheiten im Mietwohnungsneubau
  • Sechs Wohneinheiten im Bereich der Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Modernisierung von zwei privaten selbstgenutzten Wohneinheiten
  • Modernisierung von 193 Mietwohnungen
  • Schaffung von 24 Wohnplätzen für Studierende

Mit insgesamt 305 geförderten Wohneinheiten erreichte die Stadt Essen 2025 den zweiten Platz im Regierungsbezirk Düsseldorf – eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als Essen noch den dritten Rang belegte. Nur die Stadt Düsseldorf bewilligte noch mehr Wohneinheiten. Damit zeigt die Stadt Essen erneut ihre starke Rolle bei der Förderung von Wohnraum.

Neben dem Mietwohnungssegment wird im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung auch der Erwerb von Wohneigentum für Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert. Im letzten Jahr wurden rund 1,2 Millionen Euro für den Erwerb oder Neubau von sechs Einfamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen bewilligt und damit Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützt.

Die Finanzierungskonditionen im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind weiterhin im Vergleich zum freien Markt deutlich attraktiver. Das führte wie bereits in den Vorjahren dazu, dass eine Reihe von Investoren mit bisher freifinanziert vorgesehenen Projekten die Beratung der Bewilligungsbehörde in Anspruch genommen haben, um ihre Planungen für den öffentlich geförderten Wohnungsraum zu qualifizieren. Nach Umplanungen konnten mehrere Projekte in ein Standortverfahren aufgenommen werden. Zahlreiche Beratungen führten allerdings nicht zu Förderanträgen.

Im Ergebnis zeigt sich: Trotz guter Förderbedingungen und vieler Beratungen gab es 2025 nicht genug bewilligungsreife Anträge, um das Budget – vor allem für neue Mietwohnungen – vollständig auszuschöpfen.

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