Kürzungen beim Integrationsbudget im Rahmen des Konzepts "Zusammenleben in Vielfalt" für das Jahr 2026

18.03.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Deutliche Budgetkürzung: Das Integrationsbudget sinkt von zuletzt rund 5,4 Mio. Euro (2025) auf voraussichtlich 4,6 Mio. Euro im Jahr 2026.
  • Keine neuen Projekte möglich: Aufgrund der finanziellen Kürzungen können 2026 keine neuen Projekte aufgenommen werden; bestehende Maßnahmen werden teilweise gekürzt, eingestellt oder in den Regelhaushalt überführt.
  • Überprüfung der Beratungsstrukturen: Die Verwaltung der Stadt Essen prüft die bestehenden Angebote für Neuzugewanderte hinsichtlich Bedarf, Verteilung und Effizienz, um mögliche Einsparpotenziale und Verbesserungen zu identifizieren.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) hat in seiner gestrigen Sitzung (17.03.) die Maßnahmenliste sowie den vorläufigen Jahresabschluss 2025 des Integrationsbudgets im Rahmen des Konzepts "Zusammenleben in Vielfalt“ zur Kenntnis genommen. Zudem beschloss er die weitere Umsetzung der für 2026 vorgeschlagenen Handlungsansätze sowie die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel. Dies bringt Kürzungen im Integrationsbudget mit sich.

Welche Ergebnisse zeigt der Jahresabschluss 2025?

Der vorläufige Jahresabschluss 2025 weist Ausgaben in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro aus. Gleichzeitig verbleiben Restmittel von rund 657.000 Euro, die in den städtischen Haushalt zurückgeführt werden.

Was war geplant?

Aufgrund der Kommunalwahl im Jahr 2025 und der anschließenden konstituierenden Gremiensitzungen war es wichtig, den über das Integrationsbudget geförderten Trägern frühzeitig Planungssicherheit auch für das Jahr 2026 zu geben. Aufgrund von Kürzungen infolge der angespannten Haushaltslage der Stadt Essen müssen die beschlossenen Fördersummen jedoch teilweise angepasst werden.

Welches Budget stand 2025 zur Verfügung und wie sieht es für 2026 aus?

Das kommunale Integrationsbudget umfasst in der Regel Mittel in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2025 standen jedoch lediglich 5,4 Millionen Euro für die Struktur- und Maßnahmenförderung zur Verfügung. Für das Jahr 2026 beträgt das verfügbare Finanzvolumen voraussichtlich 4,6 Millionen Euro.

Ein Teil des Budgets wird den Stadtbezirken zur Förderung kleinerer, dezentraler Integrationsprojekte zur Verfügung gestellt. Für 2026 stehen hierfür rund 144.000 Euro bereit.

Was bedeutet das für die Projekte?

Obwohl zahlreiche neue Anträge eingereicht wurden, können im Jahr 2026 keine neuen Projekte in das Integrationsbudget aufgenommen werden.

Für das Jahr 2026 sind insgesamt 37 Maßnahmen vorgesehen, die sich auf verschiedene Förderbereiche verteilen. Ein Großteil entfällt auf bereits bestehende Projekte, die fortgeführt werden. Die Maßnahmen gliedern sich in drei Bereiche: institutionelle Förderung, laufende Projekte und bezirkliche Maßnahmen.

Während viele Projekte weitergeführt werden, werden einige eingestellt oder in den Regelhaushalt überführt. Zudem müssen einzelne Projekte mit reduzierten Mitteln auskommen.

Aufgrund der Budgetkürzungen wird der Stichtag 31. März für die Beantragung unterjähriger Maßnahmen im Jahr 2026 ausgesetzt. Der Stichtag 31. August für die Beantragung ganzjähriger Maßnahmen im Jahr 2027 bleibt bestehen.

Was soll außerdem geschehen?

Im Rahmen der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets wurde die Verwaltung der Stadt Essen beauftragt zu prüfen, ob die bisherige Anzahl der geförderten Stellen im sozialräumlichen Beratungsangebot für Neuzugewanderte weiterhin in vollem Umfang erforderlich ist.

Darüber hinaus soll überprüft werden, ob die derzeitige Beratungsstruktur, die bezirkliche Verteilung der Angebote sowie die Zuordnung der Zuständigkeiten noch den Sozialräumen entsprechen, in denen Neuzugewanderte tatsächlich leben und Beratungsbedarfe bestehen.

Zudem wird geprüft, ob sich durch eine mögliche Neuordnung der bestehenden Beratungsstrukturen finanzielle Spielräume ergeben und wie diese künftig im Rahmen der Maßnahmen- und Finanzplanung genutzt werden können.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei zukünftigen Vertragsabschlüssen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0174/2026/OB sowie im Antrag 0568/2026/CDU/SPD .

Über das Integrationsbudget im Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"

Grundlage für das Integrationsbudget ist der Ratsbeschluss vom 26. Februar 2020 zum Essener Konzept "Zusammenleben in Vielfalt". Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohner*innen beitragen, ihre Mitwirkung unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Das Integrationsbudget ist beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) der Stadt Essen angesiedelt. Fördermittel können von verschiedenen Akteurinnen*Akteuren beantragt werden, darunter gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Kirchen, migrantische Selbstorganisationen sowie kommunale Einrichtungen. Auch Initiativen können Anträge stellen, sofern sie mit einer anerkannten Trägerorganisation kooperieren.

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