In seiner im Februar erfolgreich abgeschlossenen Bachelorarbeit arbeitet Julian Einschenk die durch die Stadtarchäologie Essen dokumentierten Deckungsgräben aus dem Zweiten Weltkrieg bauhistorisch auf. Zweitgutachter der Arbeit ist Dr. Johannes Müller-Kissing, Leiter der Unteren Denkmalbehörde Essen.
Julian Einschenk ist neben seinem Studium der archäologischen Wissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum seit vielen Jahren bei der Stadtarchäologie Essen tätig. Seine Arbeit bietet einen interessanten Auftakt, sich dem Thema "Deckungsgräben" fachlich zu nähern, da bislang Grundlagenarbeit zu dieser weit verbreiteten Art von Luftschutzanlagen fehlte. Sieben Deckungsgräben wurden für die Arbeit genauer untersucht und ihre bautechnischen Besonderheiten mit historischem Quellenmaterial zu Bautechniken und -richtlinien abgeglichen. Anhand des Aktenbestandes und der Gebäudedokumentationen konnte eine Bauchronologie aufgestellt werden, mit der die komplette Entwicklung der Deckungsgräben aus Essener Stadtgebiet nachvollzogen werden konnte. Hinzu kam die Auswertung des Fundmaterials, dessen Ergebnisse Einblicke in die Nutzung dieser Luftschutzanlagen – auch in der direkten Nachkriegszeit – boten. So lässt ein Beispiel vermuten, dass in der Kruppstadt Essen anscheinend ein Mangel an Baueisen herrschte, sodass in manchen Deckungsgräben Schrott als Armierungseisen verbaut wurde. So wurde beispielsweise ein Scherengitterrahmen, wie er zum Verschluss von Ladenlokalen genutzt wurde, entdeckt.
Erstgutachter der Bachelorarbeit ist Prof. Dr. Wolfgang Ebel-Zepezauer von der Ruhr-Universität Bochum. Als Zweitgutachter fungierte Herr Dr. Johannes Müller-Kissing, Leiter der Unteren Denkmalbehörde Essen, der im Bereich des Arbeitsthemas einen seiner Forschungsschwerpunkte hat und diese sowie verwandte Thematiken auch in Lehrveranstaltungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel behandelt.
Die Ergebnisse der Abschlussarbeit werden in der kommenden Zeit auf verschiedenen Wegen der (Fach-)öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Die Erforschung von Bau- und Bodendenkmalen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen ist in §1 des Denkmalschutzgesetztes Nordrhein-Westfalen klar geregelt. Alle beteiligten Behörden und Ämter sind hierdurch verpflichtet, nicht nur das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens ordnungsbehördlich zu verwalten, sondern dieses Wissen auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für seine Vermittlung zu sorgen. Teil dieser Öffentlichkeitsarbeit ist die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Fachhochschulen, bei der neben der gemeinsamen Arbeit an Projekten auch die Betreuung von Studien- und Abschlussarbeiten im Fokus steht.
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