Um die Entwicklung der Essener Innenstadt weiter voranzutreiben, stellt die Stadt Essen eine Gestaltungssatzung für die Essener Innenstadt auf. Dabei geht es um Vorgaben, wie beispielsweise Fassaden und Fenster von Geschäften, Werbeanlagen an Häusern oder auch Tische und Stühle der Außengastronomie aussehen können und sollen.
Für die neue Gestaltungssatzung können Interessierte nun ihre Meinungen und Ideen zu folgenden Fragen einbringen: Wie wirken die vorhandenen Fassaden, verwendeten Gastro-Möbel und Werbeanlagen auf die Besucher*innen der Essener Innenstadt? Was kommt gut an und was brauchen Händler*innen, Gastronominnen*Gastronomen und Eigentümer*innen für eine ansprechende Gestaltung?
Um sowohl die Sichtweisen der Besucher*innen der Innenstadt als auch die der Akteurinnen*Akteure zu kennen und zu verstehen, gibt es zwei Möglichkeiten der Beteiligung:
Die dadurch gewonnenen Hinweise und Eindrücke fließen in die Erarbeitung der Gestaltungssatzung mit ein. Sie soll bis voraussichtlich Ende dieses Jahres aufgestellt sein.
Im Februar konnten Interessierte bereits online und bei einer Planungswerkstatt ihre konkreten Ideen zum grün-blauen Innenstadtband und zum Umfeld der Marktkirche beitragen. Die gesammelten Hinweise werden aktuell gesichtet und für den anstehenden Wettbewerb unter Planungsbüros aufbereitet. Weitere Informationen gibt es auf www.essen.de/innenstadtentwicklung.
Zum Hintergrund
Die Gestaltungssatzung ist Teil des gemeinsamen Prozesses Zukunft.Essen.Innenstadt, um die Essener Innenstadt attraktiver und noch lebenswerter für die Zukunft zu machen. Es existieren viele Gebäude mit viel Potenzial, die noch stärker hervorgehoben und in Szene gesetzt werden sollen. Zugleich zeigen sich an einigen Stellen gestalterische Mängel, beispielsweise bei Fassaden, überfrachteten Werbeanlagen oder der Außengastronomie. Die neue Gestaltungssatzung soll das Erscheinungsbild der Essener Innenstadt aufwerten und langfristig weiterentwickeln. Eine Gemeinde kann durch solch eine Satzung Vorgaben zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
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