Weiteres Vorgehen zur Regelung zum Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen

02.04.2026

Die Stadt Essen wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom gestrigen Mittwoch, 1. April, zum Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen keine Beschwerde einlegen.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung insbesondere Hinweise zur genaueren Ausgestaltung der Regelung gegeben. Diese betreffen vor allem die Berechnung des Mindestbeförderungsentgelts sowie die Frage, für welche Strecken es gilt. Die Stadt Essen hält diese Hinweise für nachvollziehbar und wird die Allgemeinverfügung entsprechend überarbeiten.

Vorübergehende Aussetzung des Mindestbeförderungsentgelts

Die Entscheidung des Gerichts wirkt sich zunächst nur auf die Antragsteller*innen des Eilverfahrens aus. Die Stadt Essen wird die Durchsetzung des Mindestbeförderungsentgelts jedoch gegenüber allen betroffenen Unternehmen bis zur Überarbeitung der Allgemeinverfügung und ihrer erneuten Veröffentlichung im Amtsblatt vorübergehend aussetzen.

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