Die Stadt Essen wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom gestrigen Mittwoch, 1. April, zum Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen keine Beschwerde einlegen.
Das Gericht hat in seiner Entscheidung insbesondere Hinweise zur genaueren Ausgestaltung der Regelung gegeben. Diese betreffen vor allem die Berechnung des Mindestbeförderungsentgelts sowie die Frage, für welche Strecken es gilt. Die Stadt Essen hält diese Hinweise für nachvollziehbar und wird die Allgemeinverfügung entsprechend überarbeiten.
Vorübergehende Aussetzung des Mindestbeförderungsentgelts
Die Entscheidung des Gerichts wirkt sich zunächst nur auf die Antragsteller*innen des Eilverfahrens aus. Die Stadt Essen wird die Durchsetzung des Mindestbeförderungsentgelts jedoch gegenüber allen betroffenen Unternehmen bis zur Überarbeitung der Allgemeinverfügung und ihrer erneuten Veröffentlichung im Amtsblatt vorübergehend aussetzen.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse