Grundsteuer: Rat beschließt neue Hebesätze

27.05.2026

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Mai-Sitzung die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die entsprechende Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Grundsteuer wird künftig mit folgenden Hebesätzen erhoben:

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 510 Prozent (510 v.H.)
  • Grundsteuer B 1 für bebaute Grundstücke, die im Ertragswertverfahren bewertet werden (Wohngrundstücke): 925 Prozent (925 v.H.)
  • Grundsteuer B 2 für unbebaute Grundstücke sowie für bebaute Grundstücke, die im Sachwertverfahren bewertet werden (Nicht-Wohngrundstücke): 925 Prozent (925 v.H.)

Die Neuregelung erfolgt im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform und schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2026.

Mit dem Beschluss der Satzung stellt die Stadt Essen sicher, dass die Grundsteuer weiterhin verlässlich und rechtssicher erhoben werden kann.

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