Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Mai-Sitzung die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die entsprechende Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Grundsteuer wird künftig mit folgenden Hebesätzen erhoben:
Die Neuregelung erfolgt im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform und schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2026.
Mit dem Beschluss der Satzung stellt die Stadt Essen sicher, dass die Grundsteuer weiterhin verlässlich und rechtssicher erhoben werden kann.
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