Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte beschlossen

Entscheidung im Rat der Stadt Essen

08.07.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Rat der Stadt Essen hat das neue Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte beschlossen.
  • Die Beratung richtet sich künftig an alle in Essen lebenden Zugewanderten und deren minderjährige Kinder – nicht mehr nur an Neuzugewanderte.
  • Die wohnortnahe und niedrigschwellige Beratung unterstützt weiterhin bei Arbeit, Bildung, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe.

Der Rat der Stadt Essen hat heute (08.07.) das Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss wird zugleich die Finanzierung der Beratungsstellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH sowie der Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH aus dem Integrationsbudget für den Doppelhaushalt 2027/2028 gesichert.

Bewährtes Angebot wird an aktuelle Bedarfe angepasst

Die sozialräumliche Beratung wurde 2017 im Rahmen des Strategiekonzeptes zur Integration von Flüchtlingen eingerichtet. Damals schuf die Stadt Essen insgesamt 35 zusätzliche Beratungsstellen, um auf die hohen Zuweisungszahlen von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 zu reagieren und deren Integration vor Ort zu unterstützen.

Im Jahr 2021 wurde das Angebot als Beratung für Neuzugewanderte neu ausgerichtet und auf 30 Stellen angepasst. Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation durch das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum beschloss der Rat im September 2024 die Weiterentwicklung des Konzeptes bis Ende 2026. Die Ergebnisse dieses Prozesses liegen nun vor.

Breiter Beteiligungsprozess bei der Konzeptentwicklung

Das neue Konzept wurde gemeinsam mit zahlreichen Akteurinnen*Akteuren entwickelt. Beteiligt waren unter anderem das Kommunale Integrationszentrum (KI) Essen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt, das JobCenter Essen sowie der Fachbereich Schule. Darüber hinaus wurden weitere Beratungsstellen aus der Migrations- und Fluchtberatung eingebunden, um Schnittstellen zu klären und die Angebote sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Erweiterte Zielgruppe für die Zugewandertenberatung

Eine zentrale Neuerung ist die Erweiterung der Zielgruppe. Die Beratung richtet sich künftig nicht mehr ausschließlich an Neuzugewanderte, sondern an alle in Essen lebenden Menschen, die aus EU- oder Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind, sowie an deren minderjährige Kinder unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer Staatsangehörigkeit, dem Grund der Migration, der geplanten Länge des Aufenthalts sowie ihrer Bleibeperspektive.

Mit dieser Anpassung trägt die Stadt Essen den aktuellen Entwicklungen Rechnung: Während die Zahl der Neuzugewanderten sinkt, bleibt der Unterstützungsbedarf vieler bereits in Essen lebender Zugewanderter weiterhin hoch. Entsprechend wurde die Bezeichnung „sozialräumliche Beratung für Zugewanderte“ festgelegt.

Sozialräumliche Arbeit bleibt Kern des Angebots

Das Alleinstellungsmerkmal der Zugewandertenberatung bleibt ihre sozialräumliche Ausrichtung. Die Beratung erfolgt wohnortnah und niedrigschwellig – unter anderem durch offene Sprechstunden in verschiedenen Stadtteilen sowie durch aufsuchende Arbeit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzung der vier Kernaufgaben Arbeitsmarktintegration, Einbindung in Kita und Schule, Gesundheit sowie Zusammenleben und Nachbarschaft. Ziel ist es, Menschen beim Ankommen und bei der gesellschaftlichen Teilhabe individuell zu begleiten und gleichzeitig die Integration vor Ort zu stärken.

Kommunales Integrationszentrum übernimmt Steuerung

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit für die sozialräumliche Beratung vollständig beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) Essen. Es übernimmt künftig die fachliche Steuerung und das Controlling des Angebots.

Zur Qualitätssicherung wurden im neuen Konzept verbindliche Standards definiert. Zudem sollen Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeitenden weiter gestärkt werden. Bei der Nachbesetzung von Stellen wird nach Möglichkeit auf internationale Biografien sowie bedarfsgerechte Sprachkenntnisse geachtet.

Finanzierung bleibt im bisherigen Rahmen

Die Zahl der Beratungsstellen wurde im Zuge der Weiterentwicklung auf insgesamt 24,54 Vollzeitäquivalente angepasst. Hintergrund sind gestiegene Personalkosten infolge tariflicher Entwicklungen. Eine Erhöhung der Mittel aus dem Integrationsbudget ist damit nicht verbunden.

Auch die Finanzierung von Gruppenangeboten wurde neu geregelt und künftig zentral über das kommunale Integrationsbudget organisiert. Die Gesamtausgaben für die Zugewandertenberatung bleiben dabei unverändert.

Erprobungsphase bis Ende 2028

Das weiterentwickelte Konzept soll im Rahmen des Doppelhaushalts 2027/2028 erprobt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dem Rat der Stadt Essen rechtzeitig vorgelegt und bilden die Grundlage für eine Entscheidung über die weitere Ausgestaltung und Finanzierung der Zugewandertenberatung nach 2028.

Weitere Informationen und das Konzept finden Interessierte im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Essen.

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